STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18286 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in verschiedenen Stadtteilen Bautzens 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 8168 sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorhe— rige gleichiautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen in den Stadtteilen Teichnitz, Nadelwitz, Burk, Oberkaina, Niederkaina und Stiebitz im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/77 Dresden. 1. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bifle beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Bautzen in den Stadtteilen Teichnitz, Nadelwitz, Burk, Oberkaina, Niederkaina und Stiebitz unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwafien begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. g. Zeitraum drei Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Ortsteile (OT) wie folgt auf: CT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Bautzen; OT Burk 2 Bautzen; OT Stiebitz 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 2 sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* — Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB)* — Strafrechtliche Nebengesetze 1 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 1 Stichwaffen Schusswaffen - Waffen ohne nähere Bezeichnung - Keine dieser drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen in den Stadtteilen Teichnitz, Nadelwitz, Burk, Oberkaina, Niederkaina und Stiebitz im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Straftatbestände gliedern sich wie folgt auf: Bautzen OT Teichnitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gern. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - N — ‘ I Bautzen OT Nadelwitz Straftatbestand Anzahl Raub gern. §§ 249 ff. StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gern. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bautzen OT Burk Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB --\ U' I| Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Bautzen OT Niederkaina Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Bautzen OT Stiebitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB Im Bereich Bautzen OT Oberkaina wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. MiHr 41.7: f. D . Roland Wöller ndlichen Grüßen Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-08-01T11:23:32+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes