STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18288 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/17490: Videoüberwachung in Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden in den Bereichen der Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen laut Anlage 1 der genannten Drs. 6/17490, Videoüberwachung durchgeführt wird, potentiell Betroffene darauf hingewiesen? Wenn ja, wie und in welchen Sprachen? Die Betroffenen werden mittels Piktogramm und durch Hinweisschilder in deutscher Sprache auf die VideoübenNachung hingewiesen. Künftig soll der Hinweis auch in englischer Sprache erfolgen. Frage 2: Werden in den Bereichen der Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen Iaut Anlage 1 der genannten Drs. 6/17490, VideoübenNachung durchgeführt werden soll, potentiell Betroffene darauf hingewiesen werden? Wenn ja, wie und in welchen Sprachen? In den Bereichen, in denen die Videoüberwachung eingeführt werden soll, werden die Mindestanforderungen der Informationspflichten nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden. Die Betroffenen sollen mittels Piktogramm und durch Hinweisschilder in deutscher und englischer Sprache auf die Videoüberwachung hingewiesen werden . FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/160 Dresden. 2. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8.13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. | Freistaat } SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN Frage 3: Wurde die Videoüberwachung in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt? Wenn ja, worauf wurde sich im Zuge der Abstimmungen geeinigt? Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat der zuständigen Fachabteilung der Landesdirektion Sachsen im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Stellungnahme zu einem konkreten Fallbespiel die Rechtsgrundlagen und die Abwägung der Widerstreitenden Grundrechtspositionen dargestellt. Die Umsetzung obliegt der zuständigen Fachabteilung der Landesdirektion Sachsen. Mit freundlichen Grüßen _ Ä! LA Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-08-02T09:27:39+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes