STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18289 Thema: Nachfrage zu Drs 6/15963: Einkesselung von Demonstrierenden am 1.9.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 1. September 2018 wurden im Bereich Stadthallenparkl Roter Turm in Chemnitz 350 zirka vier Stunden lang durch die Polizei eingekesselt . In der o.g. Anfrage heißt es, dass bisher in Bezug auf das gg samte Demonstrationsgeschehen 53 Ermittlungsverfahren geführt, nur acht davon seien dem Tatort Roter Turml Johannisplatz zuzuordnen. Es stellt sich die Frage ob die Einkesselung einer so großen Personengruppe aufgrund von Strafttatverdachten, die sich gegen wenige Personen richteten, verhältnismäßig ist.“ Namens und im_Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantwode ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der politisch motivierten Straftaten durch die „GEG“? Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren wurden seit Beantwortung der 0.9. Kleinen Anfragen konkret im Zusammenhang mit der Einkesselung am 1.9.2018 im Bereich Roter Turm eingeleitet? (bitte nach TatvonNurf, Deliktsgruppen, jeweils Beschuldigten , Zuordnung PMK aufschlüsseln und Ermittlungsverfahren gegen Minderjährige gesondert ausweisen) Sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Ereignissen im August und September 2018 in Chemnitz werden durch das Lan— deskriminalamt Sachsen (Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus— Abwehrzentrum) und die Polizeidirektion Chemnitz (Dezemat Polizeiiicher Staatsschutz) bearbeitet. Im Zeitraum vom 28. August 2018 bis zum 31. Januar 2019 erfolgte die Bearbeitung im Rahmen einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG). Die GEG wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2019 in die Allgemeine Aufbauorganisation überführt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/81/79 Dresden, 2. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. I z Freistaat' ' > ,} SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES iNNERN Mit Stand vom 17. Juli 2019 wurden insgesamt 267 Verfahren (138 Fälle PMK -rechts-‚ 45 Fälle PMK -|inks—‚ sieben Fälle PMK —aus|ändische |deologie-, 34 Fälle PMK —nicht zuzuordnen-‚ 14 Fälle keine PMK und 29 Prüffälle) gegen bislang 196 ermittelte Tatverdächtige geführt. Bei den erfassten Delikten handelt es sich hauptsächlich um Körperverletzungen, Verstöße gegen das Sächsische Versammlungsgesetz und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. in 207 Fällen (ca. 78 Prozent) sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen. Diese sind der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Darauf aufbauend sind in 27 Fällen bereits Urteile (2x Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, 2x Maßnahmen/Zuchtmittel gem. §§ 13, 27 Jugendgerichtsgesetz mit einem Jahr Bewährungszeit, 1x Freiheitsstrafe ohne Bewährung [nicht rechtskräftig], 1x Freispruch und 21x Geldstrafen) ergangen. Im Zusammenhang mit den Ereignissen am 1. September 2019 im Bereich Roter Turm wurden seit der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.—Nr. 6/15963 zwei Ermittlungsverfahren (zwei Fälle PMK -|inks—) wegen des Verdachts eines Versto— ßes gegen das Versammlungsgesetz gegen jeweils einen minderjährigen Tatverdächtigen eingeleitet. Frage 2: Wurden Rechtsmittel gegen die polizeiliche Maßnahme eingelegt? (bitte auch Verfahrensstand angeben) Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 3: Inwieweit wird die Maßnahme der Einkesselung von zirka 350 Menschen für eine Dauer von 3-4 Stunden inzwischen und angesichts der Ermittlungsergebnisse als verhältnismäßig angesehen? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14599 und auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15259 verwiesen. Mit'ire dlichen _Grüßen , . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-08-02T09:28:17+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes