STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÚR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6118292 Thema: Umsetzung, Kontrolle und Kompensationen von Grünmaßnahmen in Markkleeberg, Musikerviertel (Kreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die kfeine Anfrage 6116407 vom 14. Februar 20lg beinhaltete die Beseitigung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Musikerviertel Markkleeberg, die während der Planungsphase besonders wegen Bürgerprotesten festgelegt wurden. Die Staatsregierung antwortete, dass das Bebauungsplanverfahren, vorzeitiger Bebauungsplan Markkleeberg (Musikerviertel), nicht in Kraft trat. Somit wurden auch keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt. lm Zusammenhang mit den damaligen Bauprojekten wurdem gezielt Grünmaßnahmen entwickelt und in einem Verwaltungsakt bzw. Protokoll festgehalten. Daraus ergibt sich eine Bestandsverpflichtung . Zudem besteht mindestens für Gehölze durch die Gehölzschutzsatzung der Stadt Markkleeberg die zwingende Kompensationsverpflichtung bei der Beseitigung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage I Welche Grünmaßnahmen und Biotope wurden bisher in einem Verwaltungsakt oder Protokoll festgelegt? (Bitte um Benennung der einzelnen Maßnahmen und der Flächengrößen ) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 5. Juli 20'19 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t638 Dresden, 3 0. JUL| 2019 s¡mu[+ t-st @s (f) o) oN obzùruúii*bnv.d.¡*nddi MACH- WASI WICHTIGES Arbeiten im öffentlicherì Dienrt såchsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf wr,vw. smu l. sachsen.deSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Es wurden eine Baugenehmigung des Landratsamtes Leipzig vom 3. Mai 1994, Bau von acht Wohnhäusern, Beethovenstraße I bis 15, Stadt Markkleeberg (Aktenzeichen 80339/93) sowie eine Baugenehmigung des Landratsamtes Leipzig vom 17. Februar 1995, Bau von sieben Wohnhäusern, Mozartstraße 1 bis 7, Stadt Markkleeberg (Aktenzeichen 80341 /93) erlassen. ln beiden Baugenehmigungen wurde unter Ziffer Vll festgelegt, dass die Vorhaben nach den mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen auszuführen sind. Dies umfasst auch die in den jeweiligen Lageplänen (Anlagen 1 und 2) dargestellte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern. Angaben zu Flächen und Größen sind nicht möglich. Zudem wurde eine naturschutzrechtliche Befreiung des Landratsamtes Leipzig vom 9. September 1994 vom Verbot der Zerstörung oder sonstigen nachhaltigen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope zum Beseitígen eines Feuchtbiotopes erteilt. Darin wurde festgelegt, dass als Ersatz für das zu beseitigende Biotop an einem geeigneten Standort im Wohngebiet ohne genaue Ortsangabe ein Biotop mit folgender Ausprägung anzulegen ist: flache Uferböschungen, differenzierte Wassertiefen (1/3 über einen Meter Tiefe gedichtet), mindestens fünf mal 15 Meter Wasserfläche, abwechsl ungsreiche Uferkanten, sowie lockere Uferbegrünung (gewässerufertypische Arten). Frage 2: Welche Grünmaßnahmen und Biotope wurden bisher realisiert? (Bitte um Benennung der einzelnen Maßnahmen und der Flächengrößen) Eine mengen- und punktgenaue Übersicht über realisierte Grünmaßnahmen seit dem Jahr 1994 liegt dem Landratsamt des Landkreises Leipzig nicht vor. Uberprüft wurde vom Landratsamt des Landkreises Leipzig der Standort des Ersatzbiotopes am 22. Juli 2019. Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit umfasst das Biotop jedoch derzeit keine Fläche von fünf mal 15 Metern. Die Strukturen wurden entsprechend der naturschutzrechtlichen Entscheidung angelegt und werden sich bei entsprechendem Wasserdargebot wieder füllen. Frage 3: Welche Grünmaßnahmen und geschützten Biotope wurden aktuell beseitigt oder geschädigt? Eine solche Übersicht liegt dem Landratsamt des Landkreises Leipzig nicht vor (siehe Antwort zu Frage 2). Die Stadt Markkleeberg beantwortet die Rückfrage wie folgt: ,,ln der Vergangenheit wurde nach Aussage des Tiefbauamtes, Bereich Umwelt und Gewässer, ein Pflegeschnitt der Gehölze in der Wohnanlage Mozartstraße/ Lortzingerstraße/Beethovenstraße/Richard-Wagner-Straße durch den Bewirtschafter durchgeführt." Beseitigungsmaßnahmen sind der Stadt Markkleeberg und dem Landratsamt des Landkreises Leipzig nicht bekannt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIIJM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENt5 Ergebnis der Kontrolle des Landratsamtes des Landkreises Leipzig am 22. Juli 2019 ist, dass das Biotop nicht beseitigt wurde. Frage 4: Wie werden die Verluste am kompensiert? Stadtgrün und den Biotopen Frage 5: Wer ist für die Kontrolle der Umsetzung der notwendigen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen der aktuellen Beseitigungen zuständig und wie wurden die Befreiungen und Kompensationen geregelt? (Bitte um Angabe des Zeitpunktes der erfolgten Kontrollen, des Kontrollergebnisses und der darauf angeordneten Maßnahmen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Mit Ausnahme der Pflegeschnitte liegen weder Verluste am Stadtgrün noch an dem Biotop vor (siehe Antwort auf Frage 3). lnsoweit besteht auch kein Kompensationsbedarf . Kontrollen zur Umsetzung der Kompensation erübrigen sich daher ebenso wie diesbezügliche Regelungen. Der Zustand des in Rede stehenden Biotops wurde am 22. Juli 2019 durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig kontrolliert und gab keinen Grund zur Beanstandung. M freundl Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 3 von 3 1473_001 Anlage 1 Anlage 2 2019-07-31T09:01:36+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes