STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18296 Thema: Vermittlung von geflüchteten Menschen in psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf Frage 32 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE ,,Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten im Freistaat" (Drs 6/17005) heißt es: ,,Für zusätzliche Fachkräfte zur Vermittlung von geflüchteten Menschen in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung wurden von 3,5 Mio. Euro im Jahr 2016 auf 4,3 Mio. Euro im Jahr 2017 aufgestockt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Geld ist aus den im Jahr 2017 für Fachpersonal zur Vermittlung von Geflüchteten in psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung stehenden Mitteln abgeflossen? Die Mittel waren Bestandteil der an die Landkreise und kreisfreien Städte für die gemeindepsychiatrischen Verbunde, Bereich sozialpsychiatrische Hilfen, nach Abschnitt B Teil 1 Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe gewährten pauschalen Zuschüsse. Die im Haushaltsplan 2017 veranschlagten Fördermittel sind in voller Höhe abgeflossen. Frage 2: Für welche Fachqualifikationen standen diese Mittel zur Verfügung und beinhalteten diese auch Mittel für Dolmetscherkosten? Als Fachkräfte gelten in diesem Zusammenhang insbesondere Personen mit einem Abschluss als Facharzt für Psychiatrie, Diplompsychologe, Heilpäda- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-19/504 Dresden, ? August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ goge, Sozialpädagoge/Sozialarbeiter oder Fachgesundheits- und -krankenpfleger für Psychiatrie. Mittel für Dolmetscherkosten waren nicht explizit beinhaltet. Frage 3: Welche Einrichtungen bzw. Projekte wurden daraus in welcher Höhe gefördert? Mit den Zuwendungen an die Kommunen für die sozialpsychiatrischen Hilfen wurden gemäß Abschnitt B Teil 1 Ziffer V Nummer 1 und 3 Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe die Personal- und Sachausgaben des jeweiligen Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen bezuschusst. Hinsichtlich der einzelnen Festbeträge für das Jahr 2017 wird auf Ziffer I Nummer 1 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 10. Oktober 2017, vgl. Anlage, verwiesen. Frage 4: Wie viel Geld steht im aktuellen Doppelhaushalt für Fachpersonal zur Vermittlung von Geflüchteten in psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung bereit, wie viel wurde bereits beantragt und bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Institution bzw. Projekt.) Diese Mittel sind nunmehr Bestandteil der inzwischen nach der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung vom 2. Januar 2019 für den Bereich der Psychiatrie und Suchthilfe ausgereichten Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte und nicht gesondert ausgewiesen. Für den Bereich sozialpsychiatrische Hilfen (Sozialpsychiatrische Dienste sowie Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen) sind im Jahr 2019 Mittel in Höhe von insgesamt 4,245 Mio. Euro vorgesehen. Frage 5: Inwiefern konnte durch die geförderten Maßnahmen eine Verbesserung der Vermittlung von Behandlungsangeboten für Geflüchtete erreicht werden? Ziel der Aufstockung der Mittel durch das SMS war es, einer erhöhten Nachfrage nach psychotherapeutischen und psychiatrischen Angeboten durch Flüchtlinge entsprechen zu können. Insofern ist von einer verbesserten Vermittlung von Behandlungsangeboten auszugehen. Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Festbeträge zur Förderung der gemeindepsychiatrischen Verbunde im Jahr 2017 gemäß der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe Vom 10. Oktober 2017 I. Festbeträge gemäß Abschnitt B Teil 1 Ziffer V der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe Gemäß Abschnitt B Teil 1 Ziffer V Nummer 1 und 2 der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289) werden die Festbeträge zur Förderung der gemeindepsychiatrischen Verbunde im Jahr 2017 wie nachfolgend festgestellt. 1. Für die sozialpsychiatrischen Hilfen (Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen): Kreisfreie Stadt Chemnitz 260 741 Euro Erzgebirgskreis 366 916 Euro Landkreis Mittelsachsen 330 461 Euro Vogtlandkreis 245 814 Euro Landkreis Zwickau 343 072 Euro Kreisfreie Stadt Dresden 576 364 Euro Landkreis Bautzen 324 210 Euro Landkreis Görlitz 274 477 Euro Landkreis Meißen 259 149 Euro Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 261 581 Euro Kreisfreie Stadt Leipzig 598 426 Euro Landkreis Leipzig 273 953 Euro Landkreis Nordsachsen 209 835 Euro Voraussetzung für die Förderung ist gemäß Abschnitt B Teil 1 Ziffer IV Nummer 2 der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe, dass der Sozialpsychiatrische Dienst unter der Leitung einer Person steht, welche die Voraussetzungen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl. S. 422), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2014 (SächsGVBl. S. 446) geändert worden ist, erfüllt oder für die eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten erteilt worden ist. 2. Für die Suchthilfe (Suchtberatungs- und -behandlungsstellen ): Kreisfreie Stadt Chemnitz 326 454 Euro Erzgebirgskreis 459 387 Euro Landkreis Mittelsachsen 413 745 Euro Vogtlandkreis 307 765 Euro Landkreis Zwickau 429 534 Euro Kreisfreie Stadt Dresden 721 621 Euro Landkreis Bautzen 405 918 Euro Landkreis Görlitz 343 652 Euro Landkreis Meißen 324 461 Euro Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 327 505 Euro Kreisfreie Stadt Leipzig 749 243 Euro Landkreis Leipzig 342 996 Euro Landkreis Nordsachsen 262 719 Euro 3. Der Feststellung zu Grunde gelegt wurden die vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen zum 30. Juni 2016 ermittelten Einwohnerzahlen. II. Festbeträge gemäß Abschnitt C Nummer 2 der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe GemäßAbschnitt C Nummer 2 der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe werden für das Jahr 2017 zusätzliche Festbeträge zur Förderung der gemeindepsychiatrischen Verbunde wie nachfolgend festgestellt gewährt. 1. Für die sozialpsychiatrischen Hilfen (Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen): Kreisfreie Stadt Leipzig 172 672 Euro 2. Für die Suchthilfe (Suchtberatungs- und -behandlungsstellen ): Kreisfreie Stadt Chemnitz 9 090 Euro Vogtlandkreis 28 908 Euro Kreisfreie Stadt Leipzig 4 860 Euro Dresden, den 10. Oktober 2017 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz König Abteilungsleiter 1368 Sächsisches Amtsblatt Nr. 43 26. Oktober 2017 Anlage zu Drs.-Nr. 6/18296 KA 6-18296 Anlage.pdf P-03529_Amtsblatt_43_K6_red.pdf leere Seite 2019-08-05T10:14:38+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes