STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18297 Thema: Illegaler Handel mit Hundewelpen, Aktualisierung der Kleinen Anfrage Drs. Nr. 6/10127 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Hundewelpen wurden bei Kontrollen von Fahrzeugen ohne notwendige Gesundheitszeugnisse oder Begleitpapiere der Veterinärbehörden in den Jahren 2017 und 2018 gezählt? Im Jahr 2017 wurden bei Kontrollen von Fahrzeugen 99 Hundewelpen ohne die notwendigen Gesundheitszeugnisse oder Begleitpapiere der Veterinärbehörden gezählt. Im Jahr 2018 wurden 52 Hundewelpen gezählt. Frage 2: In wie vielen Fällen lag der Verdacht des illegalen Handels mit Hundewelpen nahe? Im Jahr 2017 lag in 36 Fällen der Verdacht des illegalen Handels mit Hundewelpen nahe. Im Jahr 2018 lag in 7 Fällen der Verdacht des illegalen Handels mit Hundewelpen nahe. Frage 3: Wie viele Hundewelpen wurden in Folge der Kontrollen in den Jahren 2017 und 2018 beschlagnahmt? Im Jahr 2017 wurden 88 Hundewelpen beschlagnahmt. Im Jahr 2018 wurden 33 Hundewelpen beschlagnahmt. Frage 4: Wo wurden die beschlagnahmten Tiere untergebracht? Die beschlagnahmten Tiere wurden je nach Verfügbarkeit und Kapazität in provisorisch eingerichteten Quarantänestationen sowohl an der ehemaligen Grenzkontrollstelle Ludwigsdorf als auch in verschiedenen sächsischen Tierheimen untergebracht. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-19/498 Dresden, 21 ~ Juli 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ In einem Fall wurden beschlagnahmte Tiere von der zuständigen Veterinärbehörde am Bestimmungsort in Rheinland-Pfalz übernommen und in deren eigener Zuständigkeit in einer Tierpension untergebracht. Frage 5: Was passiert mit den in Beschlag genommenen Tieren? Zur Beantwortung der Frage Nr. 5 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6364 vom 2. August 2017 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen 14{ Barbara Kle'ps h . Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-07-26T10:32:43+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes