STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18306 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Freiberg, Stadtteil Altstadt 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili— chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freiberg im Stadtteil Altstadt und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Jahr 2018 wurde im Januar in Freiberg, Ortsteil (OT) Jakobiviertel, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit den Tatörtlichkeiten „Sonstige Tatörtlichkeit im Freien“ und ,,Wohngebiet/Siedlung“ erfasst. ‚; FreistaatT SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/83 Dresden, 6. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—BucK-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIINISTERiUM DES iNNERN Angaben zur Sprengstoffart liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung des Vorganges in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in diesem Fall um den Besitz von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Freiberg im Stadtteil Altstadt und den zugehörigen Ortsteilen unter VenNendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum drei Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Freiberg; OT Domviertel 2 Freiberg; OT Jakobiviertel 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben — Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Diebstahl ohne erschwerende Umstände - Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB) 2 Strafrechtliche Nebengesetze 1 Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen - Stichwaffen Schusswaffen 3 Waffen ohne nähere Bezeichnung - Keine dieser drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freiberg im Stadtteil Altstadt im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Die Straftatbestände gliedern sich auf die OT wie folgt auf: Freiberg OT Domviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB U T C O I Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahriässige Körperverletzung gem. § 229 StGB (JoBedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Freiberg OT Jakobiviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB —\ I\ )| Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTEWUM DES INNERN Freiberg OT Nikolaiviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB -—\ OJ I Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB A M A ! Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Freiberg OT Petriviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB th—fr _‚2/ ndlichen Grüßen f. D . Roland Wöller Seite 4 von 4 ; FreistaatSACHSEN 2019-08-06T10:13:30+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes