Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/107-2019/44844 Dresden, 1. August 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18309 Thema: Grenzöffnung für LKW über 12 Tonnen am Grenzübergang Kingenthal (Vogtlandkreis) – Zukünftige Entwicklung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es seitens der Staatsregierung Bestrebungen, die in der Kleinen Anfrage 6/17118 genannte Begrenzung von 12 Tonnen nach Fertigstellung der Straße 210 in der Tschechischen Republik zu verändern? Die Entscheidung, ob die 12 t – Tonnagebegrenzung nach Fertigstellung der Straße 210 in der Tschechischen Republik – aufgehoben wird, ist durch die zuständige Verkehrsbehörde der Stadt Klingenthal zu treffen. Frage 2: Welche Auswirkungen auf die Verkehrsplanung der Staatsregierung hat das Positionspapier des Verkehrsausschusses der Regionalkammer Plauen (IHK)? Das Positionspapier des IHK Verkehrsausschusses der Regionalkammer Plauen kann im Rahmen der Meinungsbildung einfließen, hat aber keine rechtlichen Auswirkungen auf die Verkehrsplanung. Frage 3: Sind der Staatsregierung weitere Stellungnahmen anderer Organisationen und Einrichtungen bekannt, welche die Aufhebung der Tonnagebegrenzung fordern? Frage 4: Von welchen Organisationen/Einrichtungen stammen die in Frage 3 genannten Stellungnahmen? Zusammenfassende Antwort auf Frage 3 und 4: Es sind keine Stellungnahmen bekannt. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 5: Hätte die Erhöhung der Tonnagebegrenzung den Bau einer Umgehungsstraße für die Stadt Klingenthal zur Folge? Bei einem Wegfall der Tonnagebegrenzung am Grenzübergang Klingenthal – Kraslice wird nicht mit einer signifikanten Steigerung des Verkehrsaufkommens gerechnet, die den Bau einer Ortsumfahrung rechtfertigen würde. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig 2019-08-05T11:31:15+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes