STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18312 Thema: Abschiebung vom Flughafen Leipzig] Halle nach Tunesien am 03. Juli 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ Laut Berichterstattung von MDR Sachsen wurden am 03. Juli 23 Menschen tunesischer Staatsbürgerschaft von LeipzigIHalle nach Enfidha abgeschoben. Zwölf kamen aus Sachsen. https:l/www.mdr.del sachsenlleipziglleipzig-|eipzig-landlabschiebunq-asylbewerbertunesien -102.html?fbclid=lwAR07AYgl8YaAmmxwLL3KSVIiK5ZCDW7 G IXTOiROWMh4eRTBcW66thYchq“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange hielten sich die Betroffenen, die in Sachsen lebten, in Deutschland auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Status und wo war der Ort der letzten Unterbringung (bitte einzeln auflisten)? Frage 2: lnwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäter *innen‚ Gefährder*innen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der Identitätsklärung venfveigern“? Welche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen lagen vor, welche belastbaren Hinweise gab es darauf, dass es sich um so genannte „Gefährder“ handelt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig“ die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung zuordnen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/165 Dresden, 7. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Auf die nachfolgende Ubersicht wird verwiesen: Ort der Zugang Status Gruppe Straftaten letzten Erstauf- Unter- nahme bfingung Justizvoll- 23.07.2012 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäuzugsan - reisepflichtig bungsmittelgesetz, stalt (JVA) gefährliche Körperverletzung (KV), besonders schwerer Diebstahl JVA 22.01.2013 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäu— reisepflichtig bungsmittelgesetz, gefährliche KV, Bedrohung, Sachbeschädigung Chemnitz 04.01.2013 vollziehbar aus— Straftäter Straftat gegen Betäureisepflichtig bungsmittelgesetz, KV JVA 22.01.2014 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäureisepflichtig bungsmittelgesetz, gefährliche KV Dresden 28.03.2014 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäureisepflichtig bungsmittelgesetz, KV JVA 09.05.2014 vollziehbar aus— Straftäter Vergewaltigung reisepflichtig JVA 04.07.2014 vollziehbar aus- Straftäter gefährliche KV, reisepflichtig Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl JVA 29.07.2014 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäureisepflichtig bungsmittelgesetz JVA 13.03.2015 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäu— reisepflichtig bungsmittelgesetz, Erpressung, Raub JVA 16.04.2015 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäureisepflichtig bungsmittelgesetz, schwerer Raub Landkreis 26.05.2015 vollziehbar aus— Straftäter Straftat gegen Betäu- Mittel- reisepflichtig bungsmittelgesetz, sachsen Fahren ohne Fahrer- Iaubnis JVA 19.02.2018 vollziehbar aus- Straftäter Straftat gegen Betäureisepflichtig bungsmittelgesetz, gefährliche KV, Raub, räuberischer Diebstahl, Hausfriedensbruch Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERlUM DES INNERN Frage 3: Standen die Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, in welchem, sind den jeweils zuständigen Ausländerbehörden Anhaltspunkte bekannt, wonach die betroffenen Menschen Lebensgefährt*innen, Verlobte oder Ehepartner *innen haben könnten und wussten die jeweils zuständigen Ausländerbehörden von etwaigen Erkrankungen der betroffenen Menschen? Nach Aktenlage gingen die Personen keiner Beschäftigung nach. Bei einer Person war ein deutscher Ehepartner bekannt. Bei einer Person war eine Erkrankung bekannt, die jedoch nicht zur Reiseunfähigkeit führte. Mitffie dlichen Grüßen;( LA Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-08-07T10:20:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes