STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18314 Thema: Trennung eines Ehepaares bei Sammelabschiebung vom Flughafen Leipzig I Halle nach Georgien am 04. Juli 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Information der Fragestellerin wurde bei der Sammelabschiebung nach Georgien am 04. Juli 2019 vom Flughafen Leipzig I Halle ein Ehepaar getrennt (https://www.mdr.delsachsenlleipziglleipziq-leipziq-land/georgiersachsen -abschiebung-100.htm|). Der Ehemann georgischer Staatsbürgerschaft wurde abgeschoben, die Ehefrau russischer Staatsbürgerschaft verblieb in Deutschland.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der Trennung des angeführten Ehepaares? Wusste die Ausländerbehörde und] oder die Zentrale Ausländerbehörde von der Ehe? Wenn ja, warum wurde die Abschiebung mit Blick auf Art. 6 GG vollzogen? Nach Aktenlage war der Zentralen Ausländerbehörde bekannt, dass der georgische Staatsangehörige mit einer russischen Staatsangehörigen verheiratet ist. Die Familientrennung ist dennoch nicht zu beanstanden. Die Eheleute sind getrennt voneinander im Abstand von zwei Monaten ins Bundesgebiet eingereist. Die Ehefrau ist seit April 2017, der Mann seit April 2019 vollziehbar ausreisepflichtig. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wussten beide, dass sie Deutschland verlassen müssen und sie hätten eine gemeinsame Ausreise planen können. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/162 Dresden, 7. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die Bundesrepublik Deutschland ist auch unter Berücksichtigung von Artikel 6 Grundgesetz und Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention nicht dazu verpflichtet, ausreisepflichtigen, aus unterschiedlichen Ländern stammenden Ehepartnern ein Leben im Bundesgebiet als gemeinsamen Lebensmittelpunkt zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere, wenn, wie im vorliegenden Fall, eine gemeinsame Lebensführung sowohl in der Russischen Föderation als auch in Georgien möglich ist. Im Rahmen der Entscheidungsfindung wurde auch berücksichtigt, dass der Mann er— heblich straffäilig in Erscheinung getreten ist, u. a. wegen Verstoß gegen das Betäu— bungsmittelgesetz, schweren Bandendiebstahls, Körperverletzung, räuberischen Diebstahls sowie mehrfachen Diebstahls, Erschleichens von Leistungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier wiegt das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung straffälliger Personen schwerer als das persönliche Interesse an der ununterbrochenen gemeinsamen Lebensführung. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für das Paar, sein Recht auf Eheleben wiederherzustellen? Wo soll das geschehen? Für die Wahl des gemeinsamen Lebensmittelpunkts außerhalb des Bundesgebiets ist allein die Familie verantwortlich. Da eine gemeinsame Lebensführung bereits zuvor bestanden hat (die Eheschließung fand in Georgien statt), wird davon ausgegangen, dass eine zukünftige Lebensführung dort auch wieder möglich sein wird, ebenso wie in der Russischen Föderation. Gegenteiliges wurde weder vorgetragen noch sind Umstände aus beiden Herkunftsstaaten bekannt, die dies unmöglich erscheinen lassen. Frage 3: Waren der Ausländerbehörde und] oder die Zentrale Ausländerbehörde offene, aufenthaltsrechtliche Verfahren (Ausbildungsduldung, § 25 Abs. 5, § 25 b, Härtefallkommission o.ä.) bekannt beziehungsweise wussten sie von der bevorstehenden Einleitung solcher Verfahren? Wenn ja, warum wurde die Abschiebung durchgeführt? Hierzu lagen keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen[JLA rof/Dr Roland Wöiler Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-08-07T10:20:57+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes