STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18315 Thema: Trennung eines Vaters pakistanischer Staatsbürgerschaft von seinem Sohn deutscher Staatsbürgerschaft bei Abschiebung am 25. Juni 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bei der Sammelabschiebung nach Pakistan, vollzogen am 25. Juni vom Flughafen Leipzingalle‚ wurde ein Vater pakistanischer Staatsbürgerschaft von seinem Sohn deutscher Staatsbürgerschaft und dessen Mutter deutscher Staatsbürgerschaft getrennt. Ausländerrechtlich für den Vater zuständig war die Ausländerbehörde Dresden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Waren der Ausländerbehörde Dresden und] oder der Zentralen Ausländerbehörde die anerkannte Vaterschaft (Anerkennung liegt laut lnformation der Fragestellerin dem Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. vor) bekannt? Weder die Zentrale Ausländerbehörde noch die Ausländerbehörde Dresden hatten bei einem der abgeschobenen Personen des Sammelcharters vom 25. Juni 2019 nach Pakistan Kenntnis davon, dass eine Vaterschafisaner— kennung für ein deutsches Kind vorlag. Frage 2: Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird — hat die Ausländerbehörde Dresden sich um eine aufenthaltsrechtliche Lösung für den Vater im Sinne von Art. 6 GG bemüht, insbesondere durch Aufzeigen von aufenthaltsrechtlichen Optionenl möglichen Anträgen auf Aufenthaltserlaubnisse und wenn nein, warum unterblieb das? Entfällt. 1 Freistaatn-JSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/71/163 Dresden, 7. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Welche Optionen hat der Vater, um sein Recht auf Familieneinheit wiederherzustellen beziehungsweise hat der Sohn, um sein Recht auf Sorge durch seinen Vater wahrnehmen zu können? Der Ausländer kann bei der zuständigen Auslandsvertretung einen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung stellen. Bei der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Dresden kann er einen Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist stellen. th-fre ndlichen Grüßen_/ & Pro Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-08-07T09:46:53+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes