SACHSISCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6118317 Thema: Finanzierung des Strukturwandels und Sicherung des Finanzvolumens , Aufteilung auf die Länder, Jahresscheiben und Degression, Sicherung im Bundeshaushalt, Finanzieru ngs g ru ndsätze, Auswah lverfah ren pri oritäre Projekte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Fragen beziehen sich auf das geplante Finanzvolumen für den Struktunrandel und zur Verteilungsarchitektur bezüglich des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zum,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen " vom 22. Mai 2019 (im Folgenden,,Eckpunktepapier")." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkunq: Die Fragen beziehen sich auf die am 22. Mai 2019 durch das Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission,,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" für ein ,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" der Bundesregierung (Eckpunktepapier ). Die vier vom Braunkohleausstieg betroffenen Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen waren zwar in den Prozess der Erarbeitung des Eckpunktepapiers einbezogen. Dies ändert indes nichts daran, dass es sich um ein Eckpunktepapier der Bundesregierung handelt, die auf dieser Grundlage den Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes erarbeitet. Dieser Gesetzesentwurf ist der Sächsischen Staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenso wenig bekannt wie der für ein Kohleausstiegsgesetz. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 1S4.2-1 053 I 44t 1924- 2019174116 Dresden, '1$ lutizots Die Kampagne des Freistaates Sachsen. *t* Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden i tl SACHSEN *j *,* DoRTLIEGTEUR0PA .. soc SACHSI EHT s Seite 1 von 5 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# Frage 1: Wie genau wird das Finanzvolumen der bis zu 14 Mrd. Euro Finanzhilfen an die Länder bis 2038 unveränderbar für die einzelnen Bundesländer gesichert, und wie werden sie nach Jahresscheiben aufgeteilt? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Absicherung und Aufteilung der geplanten Finanzhilfen des Bundes vor, weil diese Frage nicht in die Amtsführung der Staatsregierung, sondern in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. Die Frage der Absicherung und Aufteilung der geplanten Finanzhilfen des Bundes wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes zum ,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" durch den für dieses Gesetz zuständigen Bundesgesetzgeber zu beantworten sein. Auf die Vorbemerkung wird veruviesen. Die Staatsregierung setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, die Bereitstellung der zugesagten Mittel durch die Einrichtung eines Sondervermögens sowie durch den parallelen Abschluss einer Venraltungsvereinbarung mit dem Bund rechtlich abzusichern und bedarfsgerecht auf die einzelnen Jahre bis 2038 aufzuteilen. Ergänzend wird auf das der Frage 2 vorangestellte Zitat aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung verwiesen. Frage 2: Die Finanzhilfen sollen laut Eckpunktepapier in der Anfangsphase ein höheres Volumen haben, um die Finanzierung der notwendigen Anfangsinvestitionen sicherzustellen . Mit der im Zeitablauf von der Bundesregierung erwarteten positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen sollen die Finanzhilfen geringer werden: ,,Die Jahresbeiträge werden dabei gemäß Artikel 104b Grundgesetz im Zeitablauf fallen. Die Finanzhilfen sollen sich dabei an der Flexibilität der mehr-jährigen Finanzperioden der EU-Regionalpolitik orientieren. Innerhalb dieser Perioden können die Mittel überjährig genutzt werden." (Eckpunktepapier, Seite 10) Frage: Bedeutet dies, dass die jährlichen Scheiben in der Anfangsphase über die in der Presse vielfach zitierten 0,7 Mrd. Euro jährlich hinausgehen, um bei fallenden jährlichen Zuweisungen dennoch innerhalb von 20 Jahren auf insgesamt 14 Mrd. Euro zu kommen, und wie wäre ein sinnvoller degressiver Pfad auszustatten ? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 venrviesen. Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass die im Zeitverlauf fallenden Jahresbeträge weniger der voraussichtlichen Entwicklung des Mittelbedarfes zur Strukturentwicklung der Braunkohle-Regionen Rechnung tragen, sondern vor allem dem Umstand geschuldet sind, dass eine solche Degression der Finanzhilfen in Art. 104b Absatz 2 Satz 6 GG vorgeschrieben wird. Die Staatsregierung setzt sich vor diesem Hintergrund gegenüber dem Bund neben der Einrichtung eines Sondervermögens, das u.a. den Vorteil der leichteren überjährigen Mittelvenryendung bieten würde, für die Festse2ung überjähriger Planungszeiträume Seite 2 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# ein, die in dem der Frage vorangestellten Zitat aus dem Eckpunktepapier der Bundesregierung genannt wird. Frage 3: Uber die bis zu 14 Mrd. Euro Finanzhilfen des ,,lnvestitionsgesetzes Kohleregionen " hinaus verpflichtet sich der Bund im Eckpunktepapier,,in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen mit einer Zielgröße von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu ergreifen, auszubauen oder fortzuführen". Die Finanzierung der Maßnahmen erfolge gemäß den ,,oben genannten Finanzierungsgrundsätzen" (Eckpunktepapier, Seite 11). ln diesem Zusammenhang wird der Bund laut Eckpunktepapier in den kommenden Jahren sogenannte prioritäre Projekfe ,,gemäß den oben genannten Finanzierungsgrundsätzen " realisieren ,,und dies (soweit möglich und notwendig) in den jeweiligen Gesetzen verankern. Er wird sich dabei an dem genannten Finanzvolumen von bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr orientieren." Die Vorschläge der Länder würden unter Berücksichtigung eines Finanzvolumens für die nächsten fünf Jahre von insgesamt bis zu 2,6 Milliarden Euro (Nordrhein-Westfalen), 1,9 Milliarden Euro (Brandenburg), 1,8 Milliarden Euro (Sachsen) und 0,86 Milliarden Euro(Sachsen-Anhalt),,in Betracht gezogen". Frage: Wie genau wird das Finanzvolumen der den Ländern zugesagten jährlich ,,bis zu 1,3 Mrd. Euro" (insgesamt bis zu 26 Mrd. Euro) lnvestitionen des Bundes in den Kohleregionen bis 2038 unveränderbar im Bundeshaushalt gesichert, existiert auch hier ein Degressionsansatz? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 (1. und 2. Absatz) venrviesen . Die Staatsregierung setzt sich auch bei diesem Finanzierungsteil für die Einrichtung eines Sondervermögens beim Bund ein, um die Bundesmittel bestimmungsgemäß für lnvestitionen des Bundes in den Braunkohle-Regionen zu sichern. Frage 4: Bedeutet Finanzierung der Maßnahmen gemäß den ,,oben genannten" Finanzierungsgrundsätzen ", dass alle Einschränkungen, die für Finanzhilfen gelten, auch für die lnvestitionen des Bundes zutreffen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 (1. und 2. Absatz) venuiesen lm Vergleich zu den geplanten Finanzhilfen des Bundes an die Länder ergibt sich insoweit ein Unterschied, als die lnvestitionen des Bundes im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit keine Kofinanzierung durch die insoweit unzuständigen Länder erfordern. Frage 5: Wer hat die im Eckpunktepapier aufgelisteten ,,prioritären Projekte" ausgewählt, und wie wurden Parlamente und Zivilgesellschaft daran beteiligt? Die im Eckpunktepapier aufgelisteten ,,prioritären Projekte" waren weitgehend bereits Gegenstand der Arbeit der Kommission ,,Wachstum, Struktunrvandel, Beschäftigung" Seite 3 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENw (KWSB) einschließlich regionaler Aktivitäten zum Struktunryandel unter Einbindung regionaler Akteure. Die Auflistung im Eckpunktepapier berücksichtigt diese Aktivitäten unter Einhaltung enger Vorgaben des Bundes. Bereits 2017 beschlossen die Landesregierungen des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg ein Grundsatzpapier für die Strukturentwicklung in der Lausitz. lm Mär22018 bekannte sich die Sächsische Staatsregierung zu einer aktiven Strukturentwicklung in den beiden sächsischen Braunkohleregionen. Am 24. September 2018 lag ein gemeinsames Diskussionspapier von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Akteuren des Mitteldeutschen Reviers vor. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten hat die Sächsische Staatsregierung die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beauftragt, unter Einbeziehung der Regionen einen Aktionsplan mit Forderungen gegenüber dem Bund zu konzipieren. Hierfür beauftragte die SAB die Prognos AG mit der Erstellung eines umsetzungsfähigen Handlungsleitfadens mit Empfehlungen für einen Aktionsplan für die Strukturentwicklung des sächsischen Teils des Lausitzer und des Mitteldeutschen Reviers. Die Prognos AG führte im Rahmen ihrer Arbeit Workshops mit den Fachressorts und in den beiden sächsischen Revierteilen durch. Zu den Workshops in den Regionen waren unter anderem die betroffenen Gebietskörperschaften, Kammern und Verbände eingeladen. Während der Arbeit der IftVSB wurden regelmäßig lnformationsveranstaltungen durchgeführt , zu denen die betroffenen Kommunen sowie Vertreter von Verbänden (2. B. die Regionalen Planungsverbände), Kammern und Gewerkschaften eingeladen waren und sich aktiv in den Prozess eingebracht haben. Auf diesem Weg entstand ein breites Portfolio mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten, die den Strukturentwicklungsprozess in den Braunkohleregionen erfolgreich gestalten sollen und neben weiteren Maßnahmen auch ungefiltert Eingang in den KWSB-Abschlussbericht gefunden haben. lm Rahmen der Erarbeitung des Eckpunktepapiers durch den Bund wurden die vier vom Braunkohleausstieg betroffenen Bundesländer Brandenburg, Nordrhein- Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen aufgefordert, pro Revier drei bis vier konkretere ,,Leuchtturmprojekte" vorzuschlagen, die als solche ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen werden sollten. Hierbei war u. a. darauf zu achten, dass die Summe der geschätzten Projektkosten nicht die sich nach dem abgestimmten Verteilungsschlüssel ergebenden anteiligen Finanzmittel pro Revier und Bundesland übersteigt und dass die vom Bund vorgesehenen Finanzierungswege berücksichtigt werden. Am 16. April 2019 tand zu den ,,Leuchtturmprojekten" eine Befassung durch das Sächsische Kabinett statt. Hinsichtlich der in der Fragestellung genannten Beteiligung von Parlamenten und Zivilgesellschaft ist ergänzend anzumerken, dass sowohl der KWSB- als auch der bisherige Gesetzgebungsprozess von sehr engen Zeitvorgaben des Bundes geprägt sind, der dem Umfang von Beteiligungen entsprechende Grenzen setzt. Seite 4 von 5 ,,^i+;äl,"'J'l I r Hxö1lsEN lm Ubrigen ist der Staatsregierung keine Rechtsgrundlage bekannt, nach welcher der Landtag vor der Auswahl der ,,prioritären Projekte" und Aufnahme derselben in das Eckpunktepapier hätte beteiligt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schenk Seite 5 von 5 2019-07-30T13:32:54+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes