SACHSISCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STMTSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd -vo n- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6118322 Thema: Finanzierung des Strukturwandels und Anzahl neu zu schaffender Arbeitsplätze in Bundeseinrichtungen, Besetzung des Koordinierungsgremiums, Genese der Leitbilder für die Kohleregionen, Bedeutung rezenter Leitbildprozesse und deren (Nicht-)Berücksichtiguhg, Beteiligung von Parlamenten und Gesellschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Fragen beziehen sich auf das geplante Finanzvolumen für den strukturwandel und zur verteilungsarchitektur bezüglich des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zum,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen " vom 22. Mai 2019 (im Folgenden,,Eckpunktepapier,,). " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkunq: Die Fragen beziehen sich auf die am 22. Mai 2019 durch das Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission,,wachstum, struktunrvandel und Beschäftigung" für ein ,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" der Bundesregierung (Eckpunktepapier ). Die vier vom Braunkohleausstieg betroffenen Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen waren zwar in den Prozess der Erarbeitung des Eckpunktepapiers einbezogen. Dies ändert indes nichts daran, dass es sich um ein Eckpunktepapier der Bundesregierung handelt, die auf dieser Grundlage den Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes erarbeitet. Dieser Gesetzesentwurf ist der Sächsischen Staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenso wenig bekannt wie der für ein Kohleausstiegsgesetz. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 I 44t 1929- 2019t74141 Dresden, f2.tutizoto Die Kampagne des Freistaates Sachsen, *** Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Jtr . SACHSEN * j * 't D0RT LIEGT EUR0PA .. soc sAcHst EHT Seite 1 von 5 www.sachsen.de SACHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENs Frage 1: Laut Endbericht sei Ziel der Bundesregierung in Bundeseinrichtungen ,,der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen und vom Struktunrandel betroffenen Regionen, für die Kohleregionen im Umfang von ca. 5.000 Arbeitsplätzen innerhalb von zehn Jahren". (Eckpunktepapier, Seite 1g) Frage: Wenn die bestehenden Arbeitsplätze (,,Erhalt") mit einberechnet werden, wie hoch ist dann die Netto-Zahl der neu zu schaffenden Arbeitsplätze in Bundeseinrichtungen ? Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor, ob und in welcher Höhe der Bund beabsichtigt, das Ziel der,,Schaffung von 5.000 Stellen der Bundesverwaltung " (so die Überschrift des Abschnittes, aus äem das der Frage vorangestellte Zitat entnommen wurde), auch durch den Erhalt bestehender Arbeitsplätze zu erreichen . Diese Frage fällt nicht in die Amtsführung der Staatsregierung, sondern in die Zuständigkeit des Bundes und wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum ,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" bzw. des Vollzugs dieses Gesetzes durch die hierfür zuständige Bundesregierung zu beantworten sein. Auf die Vorbemerkung wird venruiesen . Die Staatsregierung geht jedoch davon aus, dass die Aussage der Bundesregierung bezüglich der Schaffung von 5.000 Arbeitsplätzen ohne Abstriche Bestand hat und unabhängig vom Erhalt bereits vorhandener Arbeitsplätze zu verstehen ist. Eine Anrechnung des Erhalts bestehender Arbeitsplätze auf das Ziel von 5.000 zusätzlichen Stellen der Bundesvenualtung wäre nach Auffassung der Staatsregierung nicht sachgerecht, da der mit diesem Ziel verbundene Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekt nur dann eintreten kann, wenn die betreffenden 5.000 Stellen anrechnungsfrei und damit tatsächlich zusätzlich geschaffen werden (Netto-Effekt). Frage 2: lm Eckpunktepapier heißt es: ,,Das Koordinierungsgremium berät und unterstützt den Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei der Durchführung und Umsetzung der Projekte des Mantelgesetzes". (Eckpunktepapier, Seite 8) Frage: Wie sollte ein solches Gremium besetzt sein, welche Vorstellung haben hier Bund und Länder? Zu den diesbezüglichen Vorstellungen des Bundes und der anderen drei vom Braunkohleausstieg betroffenen Länder liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. lnsoweit fällt die Frage nicht in die Amtsführung der Staatsregierung, sondern in die Zuständigkeit des Bundes bzw. der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Auch diesbezüglich bleibt das Gesetzgebungsverfahrens der Bundesregierung zum ,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" abzuwarten. Dabei wird es insbesondere auf die konkrete Aufgabenstellung des Gremiums ankommen, von der die Besetzung des Gremiums abhängen wird. Auf die Vorbemerkung wird venruiesen. Seite 2 von 5 SAcHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENs Hinsichtlich der Vorstellungen der Staatsregierung zur Besetzung und Aufgabenstellung des Koordinierungsgremiums zwischen dem Bund und den vier Braunkohleländern ist der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung im Übrigen noch nicht abgeschlossen. Von einer Beantwortung der Frage wird daher gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) abgesehen, da die Fragestellung den ,,Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berührt. Die Kontrollkompetenz des Sächsischen Landtages bezieht sich grundsätzlich nur auf abgeschlossene Vorgänge. Frage 3: lm Eckpunktepapier heißt es: ,,Die Erstellung von Leitbildern für die Kohleregionen erfolgt durch die betroffenen Länder in Abstimmung mit dem Bund." (Eckpunktepapier Seite 5) Dieser Satz deutet auf den noch längst nicht abgeschlossen Prozess in den Ländern hin. Gleichzeitig ist jedoch ein paar Sätze weiter zu lesen: ,,Für die Länder ist dieser Prozess nicht neu. Sie konnten dabei auf eigene Planungen und Vorarbeiten der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung' zurückgreifen. lm Ergebnis haben sie für jede der drei Braunkohleregionen ein Leitbild entwickelt, das die Grundlage für alle Unterstützungsmaßnahmen bildet (die Leitbilder der drei Braunkohleregionen befinden sich in Anlage 1)". Frage: Was ist der genaue Ursprung der Leitbilder, die im Eckpunktepapier angehängt sind, wer hat sie erarbeitet? Frage 4: Wenn die bereits von den Ländern (ohne partizipative Beteiligung) erstellten Leitbilder der Anlage 1 die ,,Grundlage für alle Unterstützungsmaßnahmen" bilden , welche Bedeutung haben dann noch die weiteren, z.T. laufenden Leitbildprozesse ? Frage 5: lnwieweit wird durch die Architektur die Beteiligung der Parlamente und der Zivilgesellschaft sogar ausgehebelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fraqen 3 bis 5: Bereits 2017 beschlossen die Landesregierungen des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg ein Grundsatzpapier für die Strukturentwicklung in der Lausitz. lm März 2018 bekannte sich die Sächsische Staatsregierung zu einer aktiven Strukturentwicklung in den beiden sächsischen Braunkohleregionen. Am 24. September 2018 lag ein gemeinsames Diskussionspapier von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Akteuren des Mitteldeutschen Reviers vor. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten hat die Sächsische Staatsregierung die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beauftragt, unter Einbeziehung der Regionen einen Aktionsplan mit Forderungen gegenüber dem Bund Seite 3 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# zu konzipieren. Hierfür beauftragte die SAB die Prognos AG mit der Erstellung eines umsetzungsfähigen Handlungsleitfadens mit Empfehlungen für einen Aktionsplan für die Strukturentwicklung des sächsischen Teils des Lausitzer und des Mitteldeutschen Reviers. Die Prognos AG führte im Rahmen ihrer Arbeit Workshops mit den Fachressorts und in den beiden sächsischen Revierteilen durch. Zu den Workshops in den Regionen waren unter anderem die betroffenen Gebietskörperschaften, Kammern und Verbände eingeladen. lnhalt des Prognos-Leitfadens waren unter anderem Zukunftsbilder für das Lausitzer und Mitteldeutsche Braunkohlerevier. Die Prognos AG stützte sich hierbei auf vorhandene Unterlagen (auch aus den Regionen) und die Workshops. Während der Arbeit der Kommission ,,Wachstum, Struktunrvandel und Beschäftigung"(KruSB) wurden zudem regelmäßig lnformationsveranstaltungen durchgeführt, zu denen die betroffenen Kommunen sowie Vertreter von Verbänden (2.8. die Regionalen Planungsverbände), Kammern und Gewerkschaften eingeladen waren und sich aktiv in den Prozess eingebracht haben. lm Rahmen der Erarbeitung des Eckpunktepapiers forderte der Bund unter anderem die Vorlage von kurzen Leitbildern für die Braunkohlereviere, die jeweils als Präambel dem Strukturstärkungsgesetz vorangestellt werden und als Orientierungsgrundlage für die Begleitung des bevorstehenden Strukturentwicklungsprozesses (Ableitung Förderkriterien etc.) dienen sollen. ln Abstimmung mit den Nachbarländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurden die mit Brandenburg bzw. Sachsen-Anhalt abgestimmten Zukunftsbilder aus dem Abschlussbericht der I(VVSB, in die bereits auch Überlegungen aus den Regionen aus dem vorgenannten Prognos-Handlungsleitfaden und den lnformationsveranstaltungen eingeflossen waren, als mögliche Präambeln in das Eckpunktepapier übernommen. Am 16. April 2019 fand zu den Leitbildern eine Befassung durch das Sächsische Kabinett statt. Die Leitbilder im Eckpunktepapier stellen eine gute Grundlage im aktuellen Prozess dar und sind offen für einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess im Dialog in und mit den Regionen mit Blick auf 2038. Darüber hinaus bleibt auch insoweit abzuwarten, ob etwaige Vorgaben und Anforderungen des,,Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" des Bundes Auswirkungen auf die Erstellung der regionalen Leitbilder haben werden. Hinsichtlich der in der Fragestellung genannten Beteiligung von Parlamenten und Zivilgesellschaft ist ergänzend anzumerken, dass sowohl der KWSB- als auch der bisherige Gesetzgebungsprozess von sehr engen Zeitvorgaben des Bundes geprägt ist, der den Umfang von Beteiligungen entsprechende Grenzen setzt. Eine Aushebelung der Beteiligung von Parlamenten und der Zivilgesellschaft hat weder stattgefunden noch ist dies vorgesehen. Vielmehr haben sich in den bisherigen Prozess unterschiedlichste Akteure der Zivilgesellschaft mit lnteressen eingebracht, die einander zum Teil offen diametral gegenüberstehen. Bei Beteiligungsfragen wird überdies immer auch zu berücksichtigen sein, dass die Beteiligungsprozesse sich nicht kontraproduktiv zum angestrebten Entwicklungsprozess auswirken sollen (Abstimmungsprozesse, Schwerfälligkeit, Dauer). Seite 4 von 5 ,, i+:Hi',','l'l I l3Xölisnrrr lm Ubrigen ist der Staatsregierung keine Rechtsgrundlage bekannt, nach welcher der Landtag in den Prozess der Leitbilderstellung und Aufnahme der Leitbilder in das Eckpunktepapier hätte beteiligt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schenk Seite 5 von 5 2019-07-31T14:11:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes