SAcHSISCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STMTSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6118323 Thema: Finanzierung des Strukturwandels und Anpassung des EU- Beihilferahmens, Mittelverwendung auch für Gemeinden außerhalb der Kohleregionen, Streichung des Venreises auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG), Kabinettsentwurf für die Einführung des "Anpassungsentgeltes für Arbeitnehmer ", Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements und sozialen Unternehmertums etwa durch einen "Fonds Zivilgesellschaft " Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Fragen beziehen sich auf das geplante Finanzvolumen für den struktunrvandel und zur verteilungsarchitektur bezüg I ich des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zum,,strukturstärkungsgesetz Kohleregionen " vom 22. Mai 2019 (im Folgenden,,Eckpunktepapier,,)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkunq: Die Fragen beziehen sich auf die am 22. Mai 2019 durch das Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission,,wachstum, struktunrvandel und Beschäftigung" für ein ,,strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" der Bundesregierung (Eckpunktepapier ). Die vier vom Braunkohleausstieg betroffenen Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-westfalen, sachsen-Anhalt und sachsen waren zwar in den Prozess der Erarbeitung des Eckpunktepapiers einbezogen. Dies ändert indes nichts daran, dass es sich um ein Eckpunktepapier der Bundesregierung handelt, die auf dieser Grundlage den Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes erarbeitet. Dieser Gesetzesentwurf ist der Sächsischen staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenso wenig bekannt wie der für ein Kohleausstiegsgesetz. # FreistaatSACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 I 44t 1930- 2019174146 Dresden '!9'tutizots Die Kampagne des Freistaates Sachsen. *t* -. 'T.- SACHSEN *j *.* DORTLTEGTEURoPA Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SOG sAcHsr EHT sc Seite 1 von 5 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENtr Frage 1: welche Richtlinien/Verordnungen etc. wären bzgl. einer Anpassung des EU- Beihilferahmens betroffen bzw. was wäre dort jeweils zu ändern und wie ist der genaue Zeitplan der Novellierungen in Brüssel? Die Sächsische Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf die Ausführungen unter Zitfer lV.1. b) (,,Fachliche Prüfung, Beihilferahmen") des Eckpunktepapiers bezieht. Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über eine etwaige Anderung des Beihilferegimes für die Kohleregionen dauern an. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die Sächsische Staatsregierung noch keine belastbare Aussage dazu getroffen werden, welche Richtlin ienA/erord n ungen etc. anzupassen wären. Frage 2: lm Vorentwurf des Eckpunktepapiers fand sich der in der Endfassung gestrichene Satz: Der Bund geht davon aus. dass die argeHicfigg{dhcrffe ftnaruirellen Mittel es den Ländem auch ermöglichen, ihre Politik zur Stärkung von Kommunen mit besonderem Handlurpsbedarf außerhalb der Kohlereviere fortzuseEen. Frage: Können ggf. Mittel auch für Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf außerhalb der Kohleregionen eingesetzt werden? Nach dem Verständnis der Staatsregierung können die Bundesmittel nur in den Kohleregionen eingesetzt werden. Welche Gebiete als solche zu definieren sind, ist im Jahr 2017 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den betroffenen Braunkohleländern abgestimmt und dementsprechend auch der Arbeit der Kommission ,,Wachstum , Struktunrvandel und Beschäftigung" (KVVSB) zugrunde gelegt worden. Hiernach ist von einer geografischen Abgrenzung der vier Braunkohlereviere nach Landkreisen bzw. Städten auszugehen (vgl. S. 10 des Abschlussberichts der I(VVSB), d.h. der sächsische Teil des Lausitzer Reviers umfasst die Landkreise Bautzen und Görlitz und der sächsische Teil des Mitteldeutschen Reviers die Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Die Staatsregierung setzt sich gegenüber dem Bund darüber hinausgehend auch für eine Förderung des außerhalb der Kohleregionen liegenden Braunkohle- Kraftwerkstandortes Chemnitz entsprechend der Förderung von Steinkohlekraftwerkstandorten gemäß Ziffer lll.2. des Eckpunktepapiers ein. lm Hinblick auf die in der Fragestellung ausgeführte Streichung eines Satzes im Vorentwurf des Eckpunktepapiers kann die Staatsregierung keine Aussage treffen, da sie nicht die Verfasserin des Eckpunktepapiers ist. Auf die Vorbemerkung wird venviesen. Die Staatsregierung versteht den gestrichenen Satz allerdings so, dass der Bund die vom Braunkohle-Ausstieg betroffenen Länder mit den Bundesmitteln finanziell so stellen möchte, dass diese Länder andere Landesteile außerhalb der Braunkohleregionen nicht vernachlässigen müssen. Die Staatsregierung setzt sich insoweit gegenüber dem Seite 2 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# Bund dafür ein, dass die gesamten 40 Mrd. Euro Bundesmittel den Länder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, d.h. nicht zu Lasten anderer Programme und von dortigen Maßnahmen aus anderen Ländern oder sächsischen Regionen. Frage 3: lm nnten Vorentwurf findet sich der Verweis auf die SDG: Dieser Satz fehlt in den verabschiedeten Eckpunkten. Frage: Kann das als Zugeständnis an lnvestitionen verstanden werden, die diesen Zielen offensichtlich widersprechen könnten (evtl. einzelne Autobahnprojekte etc.)? Die Staatsregierung ist nicht die Verfasserin des Eckpunktepapiers und kann daher zu den Gründen für eine Streichung dieser Passage keine Aussage treffen. Auf die Vorbemerkung wird venruiesen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich an anderer Stelle des Eckpunktepapiers weiterhin die Aussage findet, dass die Bundesregierung im Rahmen des Strukturwandels in den Kohleregionen u.a. die Sustainable Development Goals beachten wird (vgl. Ziffer l. des Eckpunktepapiers). Frage 4: Das Eckpunktepapier kündigt die Einführung eines ,,Anpassungsentgeldes für Arbeitnehmer" an. Wann wird dafür der Kabinettsentwurf vorliegen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, weil die Einführung eines ,,Anpassungsentgeldes für Arbeitsnehmer" nicht in die Amtsführung der Staatsregierung , sondern in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. Auf die Vorbemerkung wird veruviesen. Frage 5: Der Abschlussbericht der Kommission ,,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung " (Kohlekommission) empfiehlt ,,Maßnahmen, die die Zivilgesellschaft, bürgerschaftliches Engagement und soziales Unternehmertum adressieren, um die Struktunrvandelprozesse von unten in den Braunkohleregionen zu stärken. Diese Maßnahmen sollen kleinere und mittlere Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, bürgerschaftliches Engagement und soziale Unternehmen fördern, um den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität zu unterstützen." Ferner empfiehlt die Kommission die ,,Schaffung partizipativer Gremien, die sicherstellen , dass Sozialpartner und wirtschaftliche sowie zivilgesellschaftliche Akteure vor Ort institutionell an der Bewilligung von Förderprojekten und der Mittelvergabe beteiligt werden (im Jahr 20231. Zudem sollte ,,ein noch festzulegender Anteil der Mittel" ... nicht auf den ,,wirtschaftlichen" Strukturwandel beschränkt sein, sondern dafür venarendet werden, um zivilgesellschaftliche Aktivi- Entwicklungsstrategie ableitet. Diese Leitbilder sollten auf die Sustainable Development Goals der Weltgemeinschafl insgesamt ausgerichtet sein und sich auf eine nachhaltige Entwicklung im umfassenden Sinn beziehen. Denn nur so kann aus der Melzahl der Seite 3 von 5 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# täten, Lebensqualität und weiche Standortfaktoren zu stärken und weiterzuentwickeln ." Frage: Wie ordnet sich die Unterstützung von Maßnahmen, die die Zivilgesellschaft , bürgerschaftliches Engagement und soziales Unternehmertum adressieren , in Konzepte der Staatsregierung ein und wie steht die Staatsregierung zum Vorschlag eines ,,Fonds Zivilgesellschaft", wie ihn das Zentrum für Dialog und Wandel der Evangelischen Kirche- Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz(EKBO) und der Verein Lausitzer Perspektiven gemacht haben - mit einer retevanten finanziellen Grundausstattung aus einem Teil der Strukturwandelmittel über 15 Jahre und relativer Eigenständigkeit unter demokratischer Kontrolle? Eine Beantwortung der Frage kann erst erfolgen, wenn das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen des Bundes vorliegt. Erst dann wird feststehen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke die Länder die Mittel des Bundes einsetzen können und inwiefern die Zivilgesellschaft, bürgerschaftliches Engagement und soziales Unternehmertum unterstützende Maßnahmen mit den Bundesmitteln gefördert werden dürfen . Sollte eine solche Fördermöglichkeit nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen grundsätzlich bestehen, wird im Vollzug im Rahmen einer förderbereichsübergreifenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung des Leitbildes für die Strukturentwicklung des Lausitzer Reviers darüber zu befinden sein, welches Gewicht den einzelnen Förderbereichen im Verhältnis zueinander beigemessen wird. Eine aus diesem Zusammenhang gerissene Vorfestlegung für oder gegen einzelne Förderbereiche wäre nicht sachgerecht. Auf die Vorbemerkung wird venruiesen. Aus demselben Grund ist derzeit auch keine abschließende, aus dem Gesamtkontext herausgelöste Aussage zu dem Vorschlag eines,,Fonds Zivilgesellschaft" möglich. Ergänzend wird im Hinblick auf die in der Fragestellung genannten Konzepte der Staatsregierung auf den durch die Staatsregierung mit Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 2019 zur Förderung der Strukturentwicklung der sächsischen Braunkohlereviere initiierten ,,Sächsischen Mitmach-Fonds" hingewiesen, mit dem im Rahmen der Standortstärkungsinitiative lmpulse für nachhaltiges Engagement vor Ort und für die Erhöhung der Attraktivität der beiden Regionen als zentrale Erfolgsfaktoren für eine gute wirtschaftliche Entwicklung und für Wachstum gesetzt werden. Der ,,Sächsische Mitmach-Fonds" dient daher der lnitiierung von vielfältigen regionalen Projektideen und deren zeitnaher Umsetzung zur Förderung des Struktunrvandels durch Verbesserung des zivilgesellschaftlichen Engagements und der Mobilität auf dem Gebiet der Kultur, des Sports sowie der Förderung von Kindern, Jugendlichen, Schülern, Studierenden, Familien, Berufstätigen und Senioren in den sächsischen Braunkohleregionen. Um eine möglichst breite Beteiligung der Bürger, örtlichen Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen sowie von Vereinen, Verbänden und lnitiativen, Kammern, wissenschaftlichen Einrichtungen, Schulen und Hochschulen zu erreichen, wurde ein ldeenwettbewerb initiiert. lm Rahmen der Preis-Kategorien,,RewlR-Preis", ,,Zukunft MlNT", ,,Mobilitätspreis " und ,,Lausitz - lebendige Zweisprachigkeit" in den Preisstufen Groß, Mittel, Klein und Kleinst und darüber hinaus einem Publikumspreis pro Revier werden Preisgelder in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro jeweils in den Jahren 2019 und 2020 an auszeichnungswürdige , d.h. innovative und sofort umsetzungsfähige, ldeen von Bürgerin- Seite 4 von 5 SACHSIScHE STAATSKANZLEI IU FreistaatSACHSEN nen und Bürgern, wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden, Kammern, Vereinen, Stiftungen, sozialen Trägern, Schulen und kommunalen Einrichtungen der Landkreise der Braunkohlereviere vergeben. Bereits in diesem Jahr wurden im Rahmen des Wettbewerbs 1.520 Projektideen eingereicht. Dies zeigt den starken Mitwirkungswillen und die Akzeptanz des Struktunryandels durch die lokale Bevölkerung und diÄ zivilgesellschaftlichen Gruppen, der so langfristig zu einem Gemeinschaftswerk werden wird. Der ldeenwettbewerb kann deshalb bereits in diesem Jahr als erfolgreich gewertet werden. Mit freundlichen Grüßen Cb,*- fu"t< Oliver Schenk Seite 5 von 5 2019-07-31T14:12:28+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes