SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Linderiau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18326 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Klassenbildung an Grundschulen unter Berücksichtigung von Kindern als Wiederholer*innen und DaZ-Schüler*innen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erfolgt die Klassenbildung an den Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020 und wie werden bei der Klassenbildung mögliche Wiederholer*innen und DaZ-Schüler*innen berücksichtigt? Die Klassenbildung an den Grundschulen für das Schuljahr 2019/20 erfolgt wie in den Vorjahren gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Bildung von Klassen, Kursen und Gruppen (Sächsische Klassenbildungsverordnung - SächsKiassBVO). Bei der Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen werden folgende Schülergruppen berücksichtigt: • im Schulbezirk wohnende und als schulfähig eingeschätzte Kinder, • Kinder, die die Eingangsklassenstufe wiederholen sollen und • Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, die sich in Etappe 2 und 3 der schulischen Integration des Faches Deutsch als Zweitsprache befinden . Frage 2: Wie viele Grundschulklassen an welchen Standorten hatten und haben im Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 (aufgrund von Wiederholer*innen und/oder DaZ-Schüler*innen) mehr als 28 Kinder in der Klasse? Auf die Anlage wird verwiesen: Seite 1 von 2 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 11 . Juli 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/18/10 Dresden, 1o . Juli 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES Arbt'iltn im Öfft ntlichtn Oitml Sach~tn Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk:sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Siraßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für eleklronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/konlakl.htm STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Welche zusätzliche Hilfe erhalten Lehrer*innen, wenn in ihren Grundschulklassen aufgrund von Wiederholer*innen und/oder DaZ-Schüler*innen mehr als 28 Kinder unterrichtet werden? Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten nach Analyse der konkreten Situation vor Ort geeignete pädagogische Unterstützung, über die der Schulleiter eigenverantwortlich entscheidet. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen und ergreift sie, um zu gewährleisten, dass die Klassenobergrenze gemäß § 4a Abs. 2 SächsSchuiG (in Grundschulklassen) nicht überschritten wird? Weder der Zuzug von Schülern, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, noch die konkrete Ausprägung von Förderbedarfen sind im Voraus längerfristig kalkulierbar. Deshalb können bei der konkreten Klassenbildung nur absehbare Entwicklungen berücksichtigt werden. Bei unerwarteten Entwicklungen wird ein regionaler Ausgleich gesucht. Ein nicht vorhersehbarer Schülerzustrom kann im Einzelfall trotz aller Maßnahmen des Ausgleichs, um eine fachgerechte Unterrichtung zu sichern, zu einer Klassenbildung über der Höchstschülerzahl führen Frage 5: Wie wird hinsichtlich der Fragen 1, 3 und 4 an weiterführenden Schulen verfahren? Die Klassenbildung an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2019/20 erfolgt wie in den Vorjahren gemäß der SächsKiassBVO. Bei der Bildung von Eingangsklassen an weiterführenden Schulen werden neben den angemeldeten Schülern folgende Schülergruppen berücksichtigt: • Schüler, die die Eingangsklassenstufe wiederholen sollen, und • Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, die sich in Etappe 2 und 3 der schulischen Integration des Faches Deutsch als Zweitsprache befinden. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/18326 Schuljahr Schule (in öffentlicher Trägerschaft) Schulort Anzahl Klassen mit mehr als 28 Schülern 2017/2018 Gebrüder-Grimm-Grundschule Chemnitz 2 2017/2018 Grundschule Berg Eilenburg Eilenburg 2 2017/2018 Grundschule "J. H. Pestalozzi" Freiberg 1 2017/2018 Grundschule "Clemens Winkler" Freiberg 1 2017/2018 Wilhelm-Busch-Schule – Grundschule der Stadt Leipzig Leipzig 4 2017/2018 Astrid-Lindgren-Schule – Grundschule der Stadt Leipzig Leipzig 3 2017/2018 Clara-Wieck-Schule – Grundschule der Stadt Leipzig Leipzig 3 2017/2018 33. Grundschule – Grundschule der Stadt Leipzig Leipzig 2 2017/2018 74. Grundschule – Grundschule der Stadt Leipzig Leipzig 2 2017/2018 Grundschule – "Nils Holgersen" Großlehna Großlehna 1 2017/2018 Dittesschule – Grundschule Plauen 1 2017/2018 Adam-Ries-Schule – Grundschule Zwickau 1 2018/2019 Wilhelm-Busch-Schule – Grundschule der Stadt Leipzig Leipzig 1 2018/2019 Herbartschule – Grundschule Plauen 1 Gesamt: 25 Quelle: SaxSVS, 2. Stichtag 2017/2018 und 2018/2019 Seite 1 von 1 6-18326 6-18326 Anlage 2019-07-31T14:11:48+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes