STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18328 Thema: Straftaten unter Venfvendung von Waffen und Sprengstoffen in Freital, Stadtteil Döhlen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motiviener Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freital im Stadtteil D6hlen und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Im Jahr 2016 gab es im Juni in Freital, Stadtteil Döhlen, einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit der Tatörtlichkeit „Polizeidienststelle“. Angaben zur Sprengstoffart liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Straftat ergab, dass es sich in diesem Fall um den Besitz von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/88 Dresden, 8. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Der Stadtteil Döhlen wird nicht in weitere Ortsteile untergliedert. Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Freital im Stadtteil Döhlen und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gern. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum in Freital, Stadtteil Döhlen, sechs Straftaten registriert , bei denen ,,Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 3 sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtiiche Nebengesetze 3 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMlNiSTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 1 Stichwaffen 1 Schusswaffen 3 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Keine dieser sechs Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freital im Stadtteil Döhlen im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Für das Jahr 2016 liegen aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB keine validen Angaben mehr vor. Die Straftatbestände im Bereich Freital, Stadtteil Döhlen, gliedern sich für das Jahr 2016 wie folgt auf: Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 2 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 13 Nötigung gem. § 240 StGB 2 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 5 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB — Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Mit re ndlichencGrüßen : ‚f Z (‚„ . Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-08-08T11:23:15+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes