STAATSMIMSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18331 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in verschiedenen Stadtteilen Freital 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1 : Wie oft kam es in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf , Niederhäslich, Pesterwitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zwei entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/91 Dresden. 8. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINiSTERiUM DES lNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB März 2016 1 - Dezember 2016 1 - Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Freital; OT Deuben Freital; OT Niederhäslich Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG §308 StGB Tatörtlichkeit SprengG §308 StGB Sonstiges grgméfum/ 2 - Wohngebäu- 1 — de/Unterkunft Mehrfamilien- 1 _haus Recherchefähige Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Straftaten ergab, dass es sich in beiden Fällen um den Besitz von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Keine der zwei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaf— fen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten Wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum vier Straftaten erfasst, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Freital; OT Deuben 3 Freital; OT Zauckerode 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 1 sönliche Freiheit" Diebstahl ohne erschwerende Umstände" - Diebstahl unter erschwerenden Umständen - Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtliche Nebengesetze 3 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 1 Stichwaffen 3 Schusswaffen - Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Keine dieser vier Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, K6rperverletzungsdelikte, Bedrohungen, N6tigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freital in den Stadtteilen Birkigt, Deuben, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz , Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf und Zauckerode im Jahr 2016 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Für das Jahr 2016 liegen aufgrund von Aussonderungs— und Löschfristen zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB keine validen Angaben mehr vor. Die Straftatbestände im Bereich Freital, Ortsteile Deuben, Kleinnaundorf, Niederhäslich , Pesterwitz, Schweinsdon‘, Somsdorf und Zauckerode, gliedern sich für das Jahr 2016 wie folgt auf: Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN ”„;SACHSEN OT Deuben Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB é—‘OOOW L n - b OT Kleinnaundorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Niederh'a'slich Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB 03 | Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB N Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB OT PestenNitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB N I Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB A Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB OT Schweinsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Somsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Zauckerode Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB ( D A M N Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Im Bereich der Freitaler Ortsteile Birkigt und Saalhausen wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. re dlichen Grüßen ofér. V olan öller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-08-08T11:22:34+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes