STAATSiVIiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.: 6/18335 Thema: Polizeieinsatz anlässlich einer Abschiebung am 9. Juli 2019 in Leipzig-Volkmarsdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Mehrere Beobachter bzw. Teilnehmer der Demonstration , die sich anlässlich o.g. Abschiebung versammelten, berichteten von Personen, die bei dem Polizeieinsatz bewusstlos geschlagen wurden , von Personen, die durch Tritte, Schläge, Schubsen und Pfeffersprays verletzt wurden. Mindestens eine Journalistin sei bei dem Polizeieinsatz gestürzt und sei mit Pfefferspray besprüht worden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 3: Wie viele Personen waren wann Adressaten welcher konkreten polizeilichen Maßnahme (Piatzverweis, Gewahrsam, ldentitätsfeststellung etc.) Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände und welches konkreten Sachverhalts wurden wann gegen wie viele Personen bzw. gegen Polizeibedienstete eingeleitet? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/94 Dresden, 8. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnem WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Am 9. Juli 2019, gegen 20:30 Uhr, wurden Kräfte der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt , um eine angeordnete Abschiebung in der Eisenbahnstraße durchzuführen. Nachdem der Abzuschiebende in den Funkstreifenwagen verbracht wurde, behinderten etwa 30 bis 40 Personen die Weiterfahrt im Bereich Hildegardstraße. Es wurde eine Spontanversammlung angezeigt und auf dem Fußweg unmittelbar neben dem Funkstreifenwagen durchgeführt. Die Versammlung wurde nach erfolgtem Kooperationsgespräch durch die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig beschränkt. Als Auflagen wurde der rechte Gehweg als Versammlungsort, als Versammlungsende der 10. Juli 2019, 01:30 Uhr, festgelegt. Die Menschenmenge wuchs im Verlauf auf ca. 250 Perso— nen und in der Spitze auf etwa 500 Personen an. Die abzuschiebende Person wurde in der Folge durch Einsatzkräfte der Polizei aus dem blockierten Funkstreifenwagen in das Polizeirevier Leipzig-Nord verbracht. Am 10. Juli 2019, 01:30 Uhr, wurde die Versammlung offiziell beendet, die Blockade der Funkstreifenwagen durch umstehende Personen jedoch fortgesetzt. Den viermaligen Aufforderungen zur Auflösung der Blockade wurde nicht nachgekommen. Zwischenzeitlich wurden die Einsatzkräfte der Polizei mit Feuerzeugen und Eiern beworfen . Der Bereich um die blockierten Funkstreifenwagen wurde in der Folge durch Hilfs— mittel der körperlichen Gewalt geräumt. Im weiteren Verlauf kam es zu massivem Bewurf der Einsatzkräfte mit Steinen und Flaschen sowie teilweisem Barrikadenbau im Bereich Eisenbahnstraße/Hildegardstraße. Durch die Polizei wurde die Blockade auf— gelöst, wobei als Hilfsmittel Pfefferspray und ein CS-Reizstofiwurfkörper eingesetzt wurden. Im Einsatzverlauf konnten drei Personen nach FIaschen-lSteinwürfen vor Ort vorläufig festgenommen werden. Ein Tatverdächtiger wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Leipzig nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Zwei Beschuldigte wurden in Polizeigewahrsam genommen. Es werden gegenwärtig Ermittlungsver— fahren wegen schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung (gegen die drei vorläufig festgenommenen Personen) sowie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung geführt. Das Amtsgericht Leipzig hat am 10. Juli 2019 Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Landfriedensbruchs gem. § 125a Strafgesetzbuch (StGB) und der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB gegen zwei der festgenommenen Personen erlassen und in Vollzug gesetzt . Ein weiterer Beschuldigter wurde noch in der Nacht des 10. Juli 2019 mangels Haftgründen wieder entlassen. Zudem wurde eine Sachbeschädigung an einem privaten Kraftfahrzeug gegenüber der Polizei angezeigt. Frage 2: Wie viele Personen wurden bei der Abschiebung, bei der Versammlung /Ansammlung und auf Seiten der Polizei verletzt? Es wurden elf Polizeibeamte beim Einsatz verletzt. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Seite 2 von 3 SACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN Frage 5: Wie wurde der Einsatz ausgewertet und welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um eine solche Eskalation künftig zu verhindern? Der Polizeieinsatz aus Anlass der angeordneten Abschiebung einer Person in der Eisenbahnstraße in Leipzig wird gegenwärtig nachbereitet. Mit Are dlichen rüßen „] [£ Prof Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-08T11:21:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes