Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/97-2019/45530 Dresden, 6. August 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18336 Thema: Bau des Radweges Halsbrücke – Freiberg (Abschnitte 1 und 2) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Artikel der Freien Presse vom 01. April 2019 wird darauf verwiesen , dass das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erläutert hätte, das SMWA fördere den Bau des Radweges von Halsbrücke über Tuttendorf nach Freiberg (Abschnitt 1) mit 352.000 Euro. Darüber hinaus lägen dem Ministerium noch Förderanträge aus dem Vorjahr für den zweiten Abschnitt zwischen Halsbrücke und Freiberg vor. Bei dem Vorhaben handele es sich um den Umbau eines alten Bahndammes.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann gingen die betreffenden Fördermittelanträge bei den zuständigen Behörden ein, wann wurden sie wie beschieden und wann werden die Fördermittel ausgereicht? Die Förderanträge auf erstmalige Gewährung einer Zuwendung sind fristgerecht bis zum 31.Oktober 2018 für das Folgejahr (Stichtagsregelung der RL KStB) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht worden. Zuwendungsbescheide wurden nicht erlassen. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 2: Im Rahmen welcher Förderprogramme/-richtlinien können Kommunen für den Umbau von Bahndämmen zu Radwegen und allgemein für den Bau von straßenbegleitenden als auch separat geführten Radwegen aktuell Fördermittel beantragen? Öffentliche Radverkehrsanlagen im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes können über die Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) gefördert werden. Frage 3: In welcher Höhe wurden für die von Frage 2 betroffenen Titel des Staatshaushaltes Fördermittel bisher beantragt, zugesagt und ausgeschüttet , und wieviel Finanzmittel stehen noch zur Verfügung?* Für das Jahr 2019 wurden durch die kommunale Ebene Radverkehrsanlagen mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zur Förderung über die RL KStB beantragt. Im Kapitel 0706 Titel 883 17 „Förderung Radverkehr einschließlich SachsenNetzRad“ steht, nach Abzug der eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre, ein Verfügungsrahmen 2019 in Höhe von 9,65 Mio. € bereit. Dieser Verfügungsrahmen ist vollständig mit Vorhaben untersetzt. Für die gesamte Baudurchführung und Abrechnung ist der Zuwendungsempfänger verantwortlich. Mit Stand zum 30. Juli 2019 wurden Mittel in Höhe von 1,27 Mio. € zur Auszahlung abgerufen. Frage 4: Für welche der angesprochenen Förderprogramme/-richtlinien können noch Fördermittelanträge gestellt, wenn der Fördermittelbescheid dieses Jahr benötigt wird? Das Gesamtfördermittelbudget 2019/RL KStB ist komplett ausgeschöpft. Das SMWA kann nur mit den durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln wirtschaften. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18336 Thema: Bau des Radweges Halsbrücke – Freiberg (Abschnitte 1 und 2) Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Wann gingen die betreffenden Fördermittelanträge bei den zuständigen Behörden ein, wann wurden sie wie beschieden und wann werden die Fördermittel ausgereicht? Die Förderanträge auf erstmalige Gewährung einer Zuwendung sind fristgerecht bis zum 31.Oktober 2018 für das Folgejahr (Stichtagsregelung der RL KStB) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht worden. Zuwendungsbescheide wurden nicht erlassen. Frage 2: Im Rahmen welcher Förderprogramme/-richtlinien können Kommunen für den Umbau von Bahndämmen zu Radwegen und allgemein für den Bau von straßenbegleitenden als auch separat geführten Radwegen aktuell Fördermittel beantragen? Öffentliche Radverkehrsanlagen im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes können über die Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) gefördert werden. Frage 3: In welcher Höhe wurden für die von Frage 2 betroffenen Titel des Staatshaushaltes Fördermittel bisher beantragt, zugesagt und ausgeschüttet, und wieviel Finanzmittel stehen noch zur Verfügung?* Für das Jahr 2019 wurden durch die kommunale Ebene Radverkehrsanlagen mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zur Förderung über die RL KStB beantragt. Im Kapitel 0706 Titel 883 17 „Förderung Radverkehr einschließlich SachsenNetzRad“ steht, nach Abzug der eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre, ein Verfügungsrahmen 2019 in Höhe von 9,65 Mio. € bereit. Dieser Verfügungsrahmen ist voll... Für die gesamte Baudurchführung und Abrechnung ist der Zuwendungsempfänger verantwortlich. Mit Stand zum 30. Juli 2019 wurden Mittel in Höhe von 1,27 Mio. € zur Auszahlung abgerufen. Frage 4: Für welche der angesprochenen Förderprogramme/-richtlinien können noch Fördermittelanträge gestellt, wenn der Fördermittelbescheid dieses Jahr benötigt wird? Martin Dulig 2019-08-07T08:20:55+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes