STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18340 Thema: Abschiebung aus Leipzig am 09./10. Juli 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am Abend des 09. Juli 2019 vollzog die Polizei die Abschiebung eines jungen Mannes aus der Leipziger Hildegardstraße. Dagegen formierte sich Protest. Es wurden Spontanversammlungen angezeigt. Am frühen Morgen des 10. Juli 2019 kam es zu eskalativen Szene.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen zu dem Betroffenen und dem Status seines Asylverfahrens vor? (bitte Zeitpunkt der Einreise bzw. Zugang Erstaufnahme, aufenthaltsrechtlicher Status, Alter, Schulbesuch! Ausbildungl Arbeit, Staatsbürgerschaft und Zielland der Abschiebung sowie Flughafen, von dem aus die Abschiebung vollzogen wurde, angeben ) Bei dem Betroffenen handelte es sich um einen 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Erstmals erfasst wurde er am 10. Februar 2017. Er stellte am 2. März 2017 einen Asyiantrag. Nachdem festgestellt wurde, dass der Betroffene bereits in Spanien Asyl beantragt hatte und ihm dort bereits internationaler Schutz zuerkannt wurde, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag mit Bescheid vom 17. Mai 2017 als unzulässig ab und forderte ihn unter Androhung der Abschiebung nach Spanien zur Ausreise aus dem Bundesgebiet auf. Der Bescheid wurde am 26. Mai 2017 vollziehbar. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/168 Dresden. 9. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Am 10. Juli 2019 wurde er vom Flughafen Frankfufi/Main aus nach Spanien abgeschoben . Im Rahmen seines Asylantrags gab er an, bis zur 7. Klasse eine Schule besucht und anschließend als Maler gearbeitet zu haben. Frage 2: Wie verlief die Abschiebung aus Sicht der Staatsregierung? ist es zutreffend, dass die Mutter des Betroffenen verletzt wurde, als die Polizei sich Zutritt zur Wohnung verschaffte? Frage 4: Wie nahm aus Sicht der Staatsregierung die Situation ihren Verlauf nachdem der Betroffene aus dem Polizeiauto gezerrt wurde? Welche Begründung gibt es für den Einsatz von Reizstoffen, Schlagstöcken und für Jagdszenen, wie sie in sozialen Netzwerken dokumentiert sind ( https:Iltwitter.com1808iehovahlstatusl1 148748454224699392, https:Iltwitter.comlm3sbalstatusl1148754140736172032)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Es wird auf die Pressemitteilung der Polizeidirektion Leipzig vom 10. Juli 2019 (siehe Anlage) und auf die Antwort auf die Frage 5 venNiesen. Beim Betreten der Wohnung durch die Polizeibeamten saß die Mutter des Betroffenen auf dem Boden und fing laut an zu schreien. Daher wurden Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes hinzugezogen und eine medizinische Versorgung durchgeführt. Eine Verletzung der Mutter wurde nicht festgestellt. Frage 3: Warum verweigerte die Polizei eine Kontaktaufnahme zwischen Vater und dem betroffenen Sohn? Der Betroffene hatte Gelegenheit sich von jedem Familienmitglied, auch dem anwesenden Vater, zu verabschieden. Danach wurde der vollziehbar Ausreisepfiichtige durch Polizeibeamte in das Polizeifahrzeug begleitet. In der Situation, in der sich der Vater an den Polizeiführer mit dem Anliegen einer erneuten Kontaktaufnahme gewandt hat, bestand die Gefahr einer erheblichen Lageeskalation . Der Sohn befand sich in einem Funkstreifenwagen, der von einer Menschenmenge (ca. 500 Personen) blockiert wurde. Um dem Anliegen dennoch im Rahmen der vorliegenden Möglichkeiten entgegenzukommen, wurden die Informationen des Vaters an den Sohn durch einen Polizeibeamten übermittelt. Frage 5: Welche Flüssigkeiten, Reizstoffe etc. sind seitens der Polizei gegen die (ehemaligen ) Versammlungsteilnehmer*innen zum Einsatz gekommen? Seite 2 Von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINlSTERIUM DES INNERN Im Einsatzverlauf lagen die Voraussetzungen für den Einsatz von Zwangsmitteln gemäß § 32 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) vor. Daher kamen zugelassene Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gemäß § 31 SächsPoIG zur Anwendung. Gegen die Störer wurden der Reizstofi Oleoresin Capsicum, welcher im allgemeinen Sprachgebrauch als ,,Pfefferspray“ bezeichnet wird sowie ein CS-Reizstoffwurfkörper eingesetzt. Mit? e dlichen Grüßen . D1. Roland Wöller Anlage Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN POLiZEiDiREKTmN LEIPZIG Medieninformation Pressestelle Sperrfrist: Kriminalitätsqeschehen Gewalttätige Ausschreitungen im Zusammenhang mit geplanter Abschiebung Ort: Zeit: Leipzig (Volkmarsdorf), Eisenbahnstraße 09.07.2019 Am 9. Juli 2019, gegen 20:30 Uhr wurde durch Kräfte der Polizeidirektion Leipzig eine angeordnete Abschiebung in der Eisenbahnstraße realisiert. In der Folge wurde der eingesetzte Funkstreifenwagen durch anfangs etwa 30 bis 40 Personen an der Weiterfahrt im Bereich Hildegardstraße gehindert. Dabei befanden sich die Einsatzkräfte sowie die abzuschiebende Person im Fahrzeug. Daraufhin kamen weitere Kräfte der Polizeidirektion Leipzig und der Bereitschaftspolizei zum Einsatz. Gleichzeitig wurde eine Spontanversammlung auf dem Fußweg neben dem blockierten Funkstreifenwagen durchgeführt. Durch die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig wurde die Versammlung nach erfolgtem Kooperationsgespräch bis 01:30 Uhr auf dem Fußweg Hildegardstraße genehmigt. Die Menschenmenge wuchs zunächst auf ca. 250 Personen und in der Spitze auf etwa 500 Personen an. Die abzuschiebende Person konnte zwischenzeitlich vom Ort verbracht werden. In der weiteren Folge wurden die Einsatzkräfte mit Feuerzeugen und Eiern beworfen. Nachdem die Versammlung am 10.Juli 2019, um 01:30 Uhr beendet war, forderten die Einsatzkräfte mittels Megafon die an der Blockade beteiligten Personen mehrmals und unter Androhung des Einsatzes von unmittelbarem Zwang auf, die Blockade aufzulösen und die Straße zu räumen. Dieser Aufforderung wurde nicht nachgekommen. Es wurden lautstarke Äußerungen getätigt, die unter anderem den Inhalt hatten „Ihr kommt hier nicht weg“ und „Bullenschweine“. Zwischenzeitlich wurde die Zufahrt der Hildegardstraße zur Konradstraße mittels Barrikaden verstellt. Der Bereich um das blockierte Einsatzmittel der Polizei wurde in der Folge geräumt. Dabei kam es zu massivem Bewurf der Einsatzkräfte mit Steinen und Flaschen. Es wurde unmittelbarer Zwang auch durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt angewandt. in der weiteren Folge kam es im Bereich weiterhin zu massivem Stein- und Flaschenbewurf auf die Einsatzkräfte sowie Seite 1 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/18340 lhrI-e Ansprechpartnerl—in Uwe Voigt Durchwahl Mobil +49 173 9618481 Telefon +49 341 966 42627 Telefax +49 341 966 43185 presse.pd-|@ polizei.sachsen.de* Leipzig, 10. Juli 2019 Hausanschrift: Polizeidirektion Leipzig Dimitroffstraße 1 04107 Leipzig Telefon 0341 966-0 Telefax 0341 966-42286 www.polizei.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 2, 8, 9. 10, 11 und Buslinie 89 Behindedenparkplätze: 2 x Dimitroffstraße 1 POUZEIDIREKTlON LEIPZIG teilweisem Barrikadenbau im Bereich Eisenbahnstraße/Hildegardstraße. Drei Täter konnten nach Flaschen—lSteinwürfen vor Ort vorläufig festgenommen werden. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung (gegen die drei vorläufig festgenommenen Personen) sowie ein Verfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung (gegenwärtig gegen Unbekannt) eingeleitet. Ein Tatverdächtiger wurde nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Leipzig nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Zwei Beschuldige befinden sich weiterhin im Polizeigewahrsam. Während der Einsatzmaßnahmen wurden nach derzeitigem Stand insgesamt 11 Beamte leicht verletzt. Eine abschließende Anzahl an Beschädigungen an Dienst-Kfz sowie weiteren Führungs- und Einsatzmitteln steht gegenwärtig noch aus. Die Ermittlungen dauern an. (Vo) Seite 2 von 2 2019-08-09T11:50:37+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes