STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Albrecht Pallas (SPD) Drs.-Nr.: 6/18356 Thema: Kenntnisse und Maßnahmen der Staatsregierung im Zusammenhang mit der Liste "Mitglieder der Antifa" der Terrorgruppe Revolution Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einem Pressebericht des Tagesspiegels vom 11. Juli 2019 (S. 4) verfügte die rechtsextreme Terrorgruppe ‘Revolution Chemnitz‘ offenbar über eine große Menge Daten zu Linken und Punks. Nach Aussagen aus Sicherheitskreisen hätten fünf der acht Neonazis, die derzeit von der Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagt sind, über eine rechte Chatgruppe Zugriff auf eine Liste mit 24.300 Namen und Adressen gehabt. Die Liste habe einer der fünf Rechtsextremisten mit dem Stichwort ‘Mitglieder der Antifa‘ präsentiert .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage Wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse haben die Staatsregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden über diese Liste und deren Inhalte und wenn ja seit wann? Frage 2: Sind in der Liste Daten zu Personen mit Bezugspunkten zum Freistaat Sachsen enthalten und falls ja, in welchem Umfang und sind darunter Personen, die Mandatsträger sindlwaren oder eine vergleichbare öffentliche Position bzw. Funktion innehaben bzw. innehatten? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/132 Dresden, 12. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6‚ 7‚ 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Frage 3: Wurden die betreffenden Personen im Sinne von Frage Nr. 2 darüber informiert, dass sie und ihre Daten in der betreffenden Liste der Terrorgruppe Revolution Chemnitz enthalten sind und falls ja, zu welchem Zeitpunkt von welcher Stelle? Falls keine entsprechende Information erfolgte, warum wurde dies unterlassen? Frage 4: Welche Maßnahmen haben die Staatsregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden bislang im Zusammenhang mit der Liste ergriffen und welche Maßnahmen sind im Weiteren geplant? Frage 5: Welche Auswirkungen hat die Existenz dieser Liste auf die Sicherheitslage im Freistaat Sachsen und welche Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung hieraus für ihr weiteres Handeln? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Bei der im 0. 9. Verfahren sichergestellten Liste handelt es sich nicht um eine neue lnformationssammlung, sondern um einen Teil einer bereits seit September 2016 im Internet veröffentlichten sog. „Antifa-Liste“ mit rd. 25.000 Datensätzen in Form einer bruchstückhaften Zusammenstellung von Namen, Adressen und Telefonnummern! Mailadressen von Personen, Institutionen und Organisationen. Bei dieser sog. „Antifa- Liste“ handelt es sich wiederum um einen Teil von rd. 40.000 Kundendaten, die im Zuge eines Hackerangriffs auf einen Duisburger Onlineshop im Januar 2015 offengelegt worden sind? Unter den in der sog. „Antifa-Liste“ befindlichen Datensätzen haben rd. 1.700 Datensätzen einen tatsächlichen bzw. zu vermutenden Bezug nach Sachsen, wobei Mandatsträger ersichtlich nicht erfasst sind. Eine abschließende Prüfung der sächsischen Bezüge ist aufgrund der lückenhaften und veralteten Daten sowie teils nicht vorhandener Vergleichsdaten nicht möglich. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) ist eine konkrete Gefährdung der dort genannten Personen, Institutionen und Organisationen nicht gegeben und es liegen auch keine eigenen darüber hinausgehenden bzw. gefährdungserhöhenden Erkenntnisse vor. lnsoweit ist entsprechend der Gefährdungsbewertung des BKA eine Information der auf der sog. „Antifa-Liste“ aufgeführten Personen, Institutionen und Organisationen mit einem tatsächlichen bzw. zu vermutenden Bezug nach Sachsen durch die sächsische Polizei nicht erfolgt. Mit‘fre ndlichen Grüßen l{'MJ;P of. Dr. Rolahé'wcaner 1 Vgl. die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.—Nr. 6/14273. Seite 2 von 2 2019-08-13T08:51:55+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes