STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18364 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Freiberg, Stadtteil Zug 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchied wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freiberg im Stadtteil Zug und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. J Freistaat‘ ' SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/108 Dresden, 13. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smisachsende Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 meiden. 4 ‘ l Freistaat; >, SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Freiberg im Stadtteil Zug und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Es wurde eine Straftat im Freiberger Stadtteil Zug, Ortsteil (OT) Oberzug, erfasst, bei der eine Stichwaffe als Tatmittel einer Straftat gegen das Leben registriert wurde. Diese Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freiberg im Stadtteil Zug im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Die Straftatbestände gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Niederzug Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB - Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 1 Bedrohung gem. § 241 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB — Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — OT Oberzug Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gern. §§ 224 und 226 StGB - Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB — Bedrohung gem. § 241 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Seite 2 von 3 STAATSMINlSTERIUM DES INNERN OT Rotes Vonfverk Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Mitxfféun lichen GrüßenL/ La r. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-08-13T09:56:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes