STAATSM1N1STER1U11 FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstralle 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18368 Thema: Fördermittelvollzug Richtlinie Integrative Maßnahmen 2019: B Tell 3 Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe stehen 2019 Fördermittel zur Umsetzung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen" für Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund (B. Teil 3) zur Verfügung ? Zuschüsse an private Unternehmen für Maßnahmen für Spracherwerb und zur Verständigung (08 10 683 55 290) stehen in Höhe von 12.900.000,00 € im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung. Frage 2: In welchem Umfang sind jeweils Anträge nach B. Tell 3 der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen" für Vorhaben 2019 eingegangen und bereits bewilligt und abgerufen worden? (Bitte differenziert darstellen nach Antragsteller und unter Zuordnung zu den Fördergegenständen gemäß B. Tell 3 II. 1. bis 6. der Förderrichtlinie und unter räumlicher Zuordnung zum jeweiligen Landkreis bzw. zur jeweiligen kreisfreien Stadt sowie Umfang der Bewilligung oder Ablehnung sowie abgerufene Mittel) Die Antwort ist Anlage 1 zu entnehmen. Um Beachtung folgender Hinweise zur Tabelle wird gebten: Vorhaben mit „Bewilligter Zuschuss" = null und ausgewiesenem Bewilligungsdatum wurden im Nachgang der Bewilligung durch den Zuwendungsempfänger storniert. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr 2eichen Ihre NachrIcht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) DF-0141,51-19/513 Dresden, 42.August 2019 Hausanschrltt: SachsIsches StaatsminIsterlum für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMIN1STERIUM FÜR SOZ1A1ES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Vorhaben mit „Bewilligter Zuschuss" = null und ohne Bewilligungs- bzw. Ablehnungsdatum liegen derzeit als in der Bearbeitung befindliche Anträge vor. Frage 3: Wie viele Teilnehmende, Abbrecher und durchgeführte Tests beziehungsweise Prüfungen wurden von den Kursträgern nach IV 8. gemeldet? Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, da eine elektronische Recherche in den von den Trägern gemeldeten Daten nicht möglich ist. Die notwendigen Daten können nur durch die händische Auswertung von rund 750 Akten (eine Akte pro Kurs seit Start der Richtlinie) erlangt werden. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport wird von einer Bearbeitungszeit von 25 Minuten pro Akte ausgegangen. Ausgehend von einer 40-h-Woche sind daher rund 8 Mitarbeiter notwendig, um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben , wie z.B. die Prüfung und Bewertung von Förderanträgen können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Die Auswertung in der Vergangenheit durchgeführter Kurse erfolgt derzeit in Form einer Stichprobenerhebung. Finale Daten lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung der kleinen Anfrage jedoch noch nicht vor. Um in Zukunft Aussagen zu der zu übermittelnden Anzahl der Teilnehmenden, Abbrechenden und durchgeführten Tests treffen zu können, wird derzeit die Möglichkeit der systemseitigen Erhebung und Darstellung der betreffenden Daten durch die Antrags- und Bewilligungsstelle umgesetzt. Mit freundlichen Grüßee gzt. Petra Köppiffg Anlage 1 Seite 2 von 2 2019-08-13T08:56:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes