SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM OES INNERN 01095 Oresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr_ Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Ronald Pohle, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1837 Thema: Kontrollen an sächsischen Außengrenzen anlässlich des G7 Finanzgipfels in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vom 27. bis 29. Mai 2015 tagten in Dresden die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G7-Staaten. Zur Sicherung eines störungsfreien Tagungsverlaufs wurden befristete Grenzkontrollen nach Tschechien und Polen eingerichtet. Unterschiedlichen Pressemeldungen zufolge gelang es den dabei eingesetzten Grenzsicherungskräften eine erhebliche Anzahl Straftaten aufzudecken bzw. zu verhindem." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele potentielle Störer wurden an den Grenzen abgewiesen? Frage 2: Welche und wie viele nicht mit dem Gipfel im Zusammenhang stehende Straftaten konnten aufgedeckt bzw. verhindert werden? STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der StaaSm inister (biae bei 33-0141 5088æ •G Su-O 3st Zu Frage 3: Wie viele Einsatzkräfte des Freistaates bzw. welcher Einsatzzeit benötigt? Frage 4: Wie hoch waren die dem Freistaat Sachsen ten? des Bundes wurden mit damit verbundenen KosSTAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die sächsische Polizei hat im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen anlässlich des G7-Gipfels keine Aufgaben des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes wahrgenommen. Im Weiteren wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SåchsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Ober ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz) gem. S 2 des Gesetzes über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt und die anlässlich des G7-Gipfels durc ührten Maßnahmen der polizeiliche Überwachung der Grenzen und der polizeili n ntrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs durch die Bundespolizei wahrworden sind. gen Mitf u lichen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 2 SACHSEN