STAATSMWISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18370 Thema: Neonazi-Konzert am 18.05.2019 in Hoyerswerda Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 18.05.2019 führten Neonazis in Hoyerswerda ein Konzert durch. Angekündigt war die Band ‚Frontalkraft‘. Es nahmen ca. 80 Personen teil.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs_-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Objekt, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat? Frage 2: Wer ist Eigentümer des Objektes, inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. inwieweit handelt es sich um eine „rechtsextremistisch genutzte Immobilie“ im Sinne der bundesweit einheitlichen Definition? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3671 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besuche'rparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung ist die Person des Eigentümers in einem rechtsextremistischen Zusammenhang nicht bekannt. Es handelt sich um eine rechtsextremistisch genutzte Immobilie im Sinne der Fragestellungen . Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen Informationen vor, die aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeri]). Gleiches gilt für Angaben, durch deren Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den lnformationsanspruch des Fragestellers mit den Persönlichkeitsrechten Dritter abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinausgehende personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein größeres Gewicht zukommt, so dass die Mitteilung der Daten mit Extremismusbezug unterbleiben muss. Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen betreffen einen besonders geschützten Datenkreis, weil dieser Rückschlüsse auf politische Meinungen zulässt. Je klarer die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem politischen Lager zugeordnet werden kann, desto nachhaltiger wirkt der Schutzgedanke. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über weitere durchgeführte oder geplante Veranstaltungen von Neonazis und anderen extrem rechten Personen bzw. Gruppen in diesem Objekt? Zu bereits durchgeführten Veranstaltungen in dem Objekt wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17594 veniviesen. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse zu einem Völkerballturnier vor, welches am 13. Juli 2019 in dem Objekt durchgeführt wurde. An diesem nahmen ca. 40 bis 50 Personen teil. Die im Anschluss daran geplante Musikveranstaltung wurde im Vorfeld ver— hindert. Über weitere geplante Veranstaltungen in diesem Objekt liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Mitffgndlichen Gr" ßen ,5" ‚.!/ , f/Dr.Roland Wöllerä Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:18:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes