STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/18372 Thema: Vortrag der NPD am 31.05.2019 in Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 31.05.2019 führte die der NPD-KV Sächsische Schweiz- Osterzgebirge in K6nigstein eine Vortragsveranstaltung mit Frank Kraemer durch.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantwone ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff ,,extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Num— mer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Objekt, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat? Frage 2: Wer ist Eigentümer des Objektes, inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. inwieweit handelt es sich um eine „rechtsextremistisch genutzte Immobilie“ im Sinne der bundesweit einheitlichen Definition? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3672 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi_sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck—Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNiSTERiUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung ist die Person des Eigentümers in einem rechtsextremistischen Zusammenhang nicht bekannt. Es handelt sich nicht um eine rechtsextremistisch genutzte Immobilie im Sinne der Fra— gestellungen. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen Informationen vor, die aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeri]). Gleiches gilt für Angaben, durch deren Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den lnformationsanspruch des Fragestellers mit den Persönlichkeitsrechten Dritter abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinausgehende personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein größeres Gewicht zukommt, so dass die Mitteilung der Daten mit Extremismusbezug unterbleiben muss. Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen betreffen einen besonders geschützten Datenkreis, weil dieser Rückschlüsse auf politische Meinungen zulässt. Je klarer die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem politischen Lager zugeordnet werden kann, desto nachhaltiger wirkt der Schutzgedanke. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über weitere durchgeführte oder geplante Veranstaltungen von Neonazis und anderen extrem rechten Personen bzw. Gruppen in diesem Objekt? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich weiterer Aktivitäten, bspw. Vortragsveranstaltungen, von Frank Kraemer in Sachsen? Frank Kraemer trat als Redner im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Öffentlichkeitsarbeit als Schlüssel der Metapolitik“ am 1. Juni 2019 vor Mitgliedern der Partei ,,Der Dritte Weg" in Plauen auf. Mi‘cjr u dlichen Grüßen „. a.a 1; €“!!! "P f. r.Ro|and Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:16:43+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes