STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/18374 Thema: Kriminalität im Kontext von Zuwanderung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Das Bundeskriminalamt hat einen Bericht zum Lagebild der Kriminalität (LdK) 2018 im Kontext von Zuwanderung veröffentlicht (https:llwww.bka.deISharedDocsIDownloads/DEIPublikationenlJahres berichteUndLagebilerIKriminalitaetlmKontextVonZuwanderungl KriminalitaetlmKontextVonZuwanderung_2018.pdf?_blob=publication File&v=6). In 3.1.2 (S. 15 ff.) werden dabei aufgeklärte Straftaten im Zeitraum 2014 bis 2018 dargestellt. Dabei werden auch Daten und Informationen aus dem Freistaat Sachsen eingeflossen sein.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die aufgeklärten Straftaten in Sachsen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) seit 2014 entwickelt? (Bitte je Jahr die aufgeklärten Straftaten insgesamt sowie die Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wie in der LdK 2018, S. 15 auflisten.) Frage 2: Wie haben sich die aufgeklärten Straftaten in Sachsen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im Deliktfeld „Straftaten gegen das Leben“ seit 2014 entwickelt? (Bitte je Jahr die aufgeklärten Straftaten insgesamt sowie die Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wie in der LdK 2018, S. 17 auflisten.) Frage 3: Wie haben sich die aufgeklärten Straftaten in Sachsen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im Deliktfeld „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ seit 2014 entwickelt? (Bitte je Jahr die aufgeklär- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/119 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERiUMDES iNNERN ten Straftaten insgesamt sowie die Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wie in der LdK 2018, S. 20 auflisten.) Frage 4: Wie haben sich die aufgeklärten Straftaten in Sachsen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im Deliktfeld „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ seit 2014 entwickelt? (Bitte je Jahr die aufgeklärten Straftaten insgesamt sowie die Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wie in der LdK 2018, S. 25 auflisten.) Frage 5: Wie haben sich die aufgeklärten Straftaten in Sachsen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im Deliktfeld „Rauschgiftdelikte“ seit 2014 entwickelt? (Bitte je Jahr die aufgeklärten Straftaten insgesamt sowie die Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wie in der LdK 2018, S. 40 auflisten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Angaben zu aufgeklärten Straftaten beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen. In Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wurden ab dem 1. Januar 2018 Anpassungen in der PKS-Erfassung innerhalb der Obergruppe „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ vorgenommen. Aufgrund dessen sind die Fallzahlen nur bedingt vergleichbar. Bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz wurde zum 1. Januar 2018 die Drogenar ‘t „Neue psychoaktive Stoffe“ ergänzt. Ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Die aufgeklärten Straftaten in Sachsen haben sich wie folgt entwickelt: Straftatenobergruppe 2014 2015 2016 2017 2018 Straftaten gesamt* 171.238 159.662 160.428 179.115 147.069 Straftaten gegen das Leben 115 139 120 128 107 Straftaten gegen die sexuelle 1.756 1.642 1.821 2.044 2.493 Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Strafta- 28.022 27.402 29.594 28.829 29.064 ten gegen die persönliche Freiheit Rauschgiftdelikte 9.985 9.296 9.244 11.079 12.079 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Die Angaben zur Kriminalität durch Zuwanderer beruhen grundsätzlich auf der PKS des Freistaates Sachsen. Die nachfolgende Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung im Zusammenhang mit dem Thema „Zuwanderung“ enthält keine Angaben zu ausländerrechtlichen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Asyigesetz (AsyIG) und dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN FreistaatSACHSEN Als Zuwanderer werden in der PKS seit dem 1. Januar 2016 alle Personen mit dem Aufenthaltsstatusl-grund „Asylbewerber“, „Internationallnational Schutzberechtigte und Asylberechtigte“, „geduldete Ausländer“, „Kontingentflüchtlinge“ sowie „unerlaubt aufhältige Personen” erfasst. Asylbewerber sind im Freistaat Sachsen wohnhafte Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. Familienangehörige nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG sowie Personen, die im laufenden Jahr eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG erhalten haben. Geduldete Ausländer sind Personen, die Deutschland nach einem negativ beschiedenen Asylantrag verlassen müssen, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht (sofort) möglich ist und denen keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird. Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die auf Grundlage der §§ 22, 23 AufenthG im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen in einer bestimmten Anzahl (Kontingent) aufgenommen werden. Unerlaubt aufhältige Personen sind solche, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Internationallnational Schutzberechtigte und Asylberechtigte sind Personen, denen nach Abschluss ihres Asyiverfahrens Flüchtlingsschutz gem. § 3 Abs. 1 AsyIG bzw. subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsyIG gewährt wird oder bei denen eine Asylberechtigung auf der Grundlage des Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz als ,,politisch Verfolgter“ vorliegt. Bis Ende 2015 wurde bei der Erfassung des Aufenthaltsstatus von Zuwanderern weniger stark differenziert. Dies ist bei entsprechenden Vergleichen zu beachten. Die aufgeklärten Straftaten in Sachsen mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwan— derer haben sich wie folgt entwickelt: Straftatenobergruppe 2014 2015 2016 2017 2018 Straftaten gesamt* 9.654 14.414 18.828 19.769 18.695 Straftaten gegen das Leben 7 28 16 31 19 Straftaten gegen die sexuelle 87 105 232 290 349 Selbstbestimmung Roheitsdelikte und Straftaten 1.371 2.357 4.187 4.470 4.202 gegen die persönliche Freiheit Rauschgiftdelikte 527 791 1.142 1.513 1.816 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Mit‘f're ndlichen GrüßenMrz. Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-14T13:24:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes