STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6118376 Thema: UNESCO-Welterbe „Montanregion Erzgebirgel Kruénohofi“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 6. Juni 2019 wurde offiziell bekannt gegeben, dass es die ‚Montanregion Erzgebirgel Kruénohofi‘ auf die Welterbeliste der UNESCO geschafft hat. Laut einem Artikel der Freien Presse vom 7. Juni 2019 hat die Region in Sachsen bereits 20 Jahre dafür gekämpft . Dazu beigetragen hat auch viel ehrenamtliches Engagement.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche finanziellen Mittel haben die beteiligten Kommunen und Landkreise in den letzten 20 Jahren direkt in Maßnahmen investiert, um eine Anerkennung der Montanregion Erzgebirge] Kruénohori als Welterbe zu erreichen? (Bitte je Jahr und Kommune bzw. Landkreis unter Angabe der Ausgabenart aufschlüsseln.) Bis zur Gründung des Welterbekonvents im Jahr 2011 als Vorläufer des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. (gegründet 2015) wurden die für das Welterbe-Projekt erforderlichen Vorarbeiten (Machbarkeitsstudie, Realisierungsstudie und Umsetzungsstudie) am Institut für lndustriearchäologie, Wissenschafts- und Technikgeschichte der TU Freiberg (IWTG) im Wesentlichen durch den Förderverein Montanregion Erzgebirge e. V. und einen Beitrag der jeweils betroffenen Kommune kofinanziert. Die eigentliche Ausarbeitung des Antrags begann im Jahr 2011. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/70/85 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3. 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts— und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sächs-VerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-1-03). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Fragen betreffen überwiegend Sachverhalte, die der Finanzhoheit der Gemeinden unterfallen, die dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzurechnen ist. In SelbstvenNaltungsangelegenheiten unterliegen Gemeinden nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht und damit Weisungen der Staatsregierung. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden von ihrem Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vorliegen (Rehak in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rn. 3 zu § 113 SächsGemO). Dazu trägt die Kleine Anfrage nichts vor. Der Vollzug dieser Aufgabe liegt damit grundsätzlich außerhalb des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Frage 2: Welche finanziellen Mittel hat der Freistaat Sachsen in den letzten 20 Jahren direkt in Maßnahmen investiert, um eine Anerkennung der Montanregion Erzgebirgel Kruénohofi als Welterbe zu erreichen? (Bitte je Jahr unter Angabe der Ausgabenart aufschlüsseln.) Für das Schindlersche Blaufarbenwerk in Zschorlau wurden aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege mit Bescheiden aus den Jahren 2015 und 2018 Fördermittel in Höhe von insgesamt 317.802,35 EUR gewährt. Eine Vielzahl von Förder— und Erhaltungsmaßnahmen, von denen Objekte profitiert haben, die zu den Bestandteilen des nunmehr anerkannten Welterbes gehören und zu dessen ganz überwiegend als gut eingestuften Erhaltungszustand beitragen, sind nicht mit dern Hauptzweck der Anerkennung als Welterbe unternommen worden, so dass eine entsprechende Filterung nicht möglich ist. Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 3: Welche finanzielle Unterstützung haben die beteiligten Kommunen und Landkreise sowie der Freistaat Sachsen in den letzten 20 Jahren dabei zusätzlich den beteiligten Vereinen und Institutionen zukommen lassen? (Bitte je Verein bzw. Institution Gesamtmittel unter Angabe der Mittelherkunft bzw. des Mittelgebers auflisten .) Von Seiten des Freistaates Sachsen wurde folgende Unterstützung gewährt: Über das Landesamt für Denkmalpflege wurde im Jahr 2012 ein Gutachten zur Bewertung der Welterbefähigkeit („herausragender universeller Wert - outstanding universal value“) der für den Antrag in Betracht kommenden Stätten in Auftrag gegeben und dem Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. zur Verfügung gestellt. Für das Gutachten wurden 70.000,00 EUR aufgewandt. Im Jahr 2013 wurde zur Vorbereitung des ersten Antrags aus Mitteln des Staatministeriums des Innern (SMI) ein Expertenworkshop des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. einschließlich Erstellung eines Tagungsbandes finanziert, der im Jahre 2014 erschien . Die Mittel in Höhe von ca. 7.500,00 EUR wurden der Wirtschaftsförderung Erzgebirge als Geschäftsstelle des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. und dem IWTG zugewandt. Im Jahr 2015 wurde eine Ausstellung des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. zum Welterbeantrag anlässlich der Sitzung des Welterbekomitees in Bonn mit 10.000,00 EUR unterstützt; Empfänger der Mittel war wiederum die Wirtschaftsförderung Erzgebirge . Im Jahr 2015 hat die Staatsregierung außerdem im eigenen Namen anlässlich der Sit— zung des Welterbekomitees in Bonn eine Tagung, ein sogenanntes Side-Event sowie eine Abendpräsentation durchgeführt und dafür rund 35.000,00 EUR aufgewandt. Daneben unterstützt das SMI seit dem Jahr 2017 sogenannte Workcamps der European Heritage Volunteers ideell und durch Sachkostenbeiträge. Hinzu treten eine Vielzahl von kleineren Unterstützungen für Maßnahmen der Öffent- Iichkeitsarbeit, Messeauftritte, Bildungsarbeit sowie Sachkosten, deren Aufarbeitung den für die Beantwortung der Anfrage zumutbaren Aufwand überschreiten würde. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Auf die Antwort auf die Frage 1 Absätze 3 bis 5 wird verwiesen. Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUNI DES iNNERN Frage 4: Welche personellen und strukturellen Maßnahmen hat der Freistaat Sachsen in den letzten 20 Jahren ergriffen, um den sächsischen Teil der Montanregion Erzgebirge ] Kruénohofi für die Anerkennung als Welterbe attraktiv zu machen? (Bitte je Jahr unter Angabe der Maßnahmen aufschlüsseln.) Seit dem Jahr 2015 unterstützt der Freistaat Sachsen die personelle und sächliche Ausstattung des IWTG mit einem Aufwand von bislang rund 320.000,00 EUR. Das IWTG war vom Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. mit der inhaltlichen Erarbeitung des Antrags beauftragt. Durch die Unterstützung aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen wurde neben der inhaltlichen Arbeit die Begleitung, Bewerbung, Präsentation und sonstige Unterstützung des Antrags auf Messen, Konferenzen, Workshops usw. möglich. Im Jahr 2016 ist über die Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) eine Machbarkeitsstudie zur Gestaltung von UNESCO-Welterbe-Besucherzentren (WBZ) in der montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Kruénohofi gefördert worden. Zuwendungsempfänger: Landkreis Mittelsachsen Gesamtkosten: 19.992,00 EUR Zuwendungsbetrag: 11.995,20 EUR Eigenmittel: 7.996,80 EUR In den Jahren 2016 und 2018 hat das SMI anlässlich der Messe „Denkmal“ in Leipzig Fachtagungen zum Thema „Weiterbevermittlung" bzw. „Welterbe als Bildung- und Arbeitsort “ in Zusammenarbeit mit dem IWTG durchgeführt und dafür ca. 16.000, 00 EUR aufgewandt. Frage 5: Welche Maßnahmen plant der Freistaat Sachsen, um das Welterbe als Tourismusregion weltweit bekannter zu machen? Die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) ist vom Freistaat Sachsen mit der touristischen Vermarktung des Reiseziels Sachsen beauftragt. Mit der Aufnahme der Montanregion Erzgebirge/Kruénohofi in die UNESCO- Welterbeliste verfügt Sachsen über eine zweite UNESCO-Welterbestätte. Deren deut— sche Bestandteile sind Teil der touristischen Destination Erzgebirge. Der Welterbetitel bietet die Chance, größere internationale Aufmerksamkeit zu erlangen und die Region als bedeutenden Teil der über 1.000 Jahre alten Kulturlandschaft Sachsens mit seinen charakteristischen Merkmalen zu kommunizieren, denn im Fokus der Gäste Sachsens aus dem ln— und Ausland stehen vor allem Kunst- und Kulturhighlights von internationalem Renommee sowie Naturschönheiten. Die TMGS hat bereits die Welterbestätte „Montanregion Erzgebirge/Kruénohofi“ wie auch die Welterbestätte „Muskauer Park/Park MuZakowski“ im Rahmen der touristischen Vermarktung des Kulturreiseziels Sachsen im ln— und Ausland aufgegriffen. Sie plant dazu vorläufig folgende weitere Maßnahmen: Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSNHNiSTERiUNI DES iNNERN Berichterstattung zu den Welterbestätten in den Tourismus—Nachrichten der TMGS Nr. 4 im August 2019, TMGS—Sonder—Newsletter zur Montanregion Erzgebirge/Kruénohofi an Reisebüros, Busunternehmen, Veranstalter und Paketreiseveranstalter im August 2019, TMGS—Sonder-Newsletter im September 2019 anlässlich der offiziellen Übergabe der Ernennungsurkunde an die Montanregion Erzgebirge/Kruénohofi, Integration von themenbezogenen Informationen in den zentralen Themenkatalogen und die Magazine der TMGS im ln- und Ausland, Einbindung in von der TMGS durchgeführten Presse-, B|ogger-‚ Influencerreisen aus dem ln— und Ausland, Einbindung in Online- und SociaI-Media-Marketing der TMGS irn ln- und Ausland, Einbindung in Pressearbeit der TMGS im ln- und Ausland, kontinuierliche Informationen der TMGS an ihre Auslandsrepräsentanten für deren Online- und Printaktivitäten sowie Maßnahmen wie z. B. Studienreisen, Sales Calls, Messen, Einbeziehung in Präsentationen der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. in den Bereichen Trade und Medien weltweit bei Pressekonferenzen, Workshops, Roadshows , Messen, beide Welterbestätten werden als Imagefaktoren der reichen Kulturlandschaft Sachsen online und offline in die kulturgebundene Kommunikation der TMGS ein— fließen, Einbeziehung in das Kampagnenmarketing der TMGS im Bereich Kultur, ganzseitige Anzeige im Reisemagazin MERIAN, Ausgabe 11/2019, Angebot an den Tourismusverband Erzgebirge e. V., die Marketing-Organisation Oberlausitz-Niederschlesien mbH sowie an die Trägerorganisationen der beiden Welterbestätten, sich an den weiteren Maßnahmen der TMGS im In- und Ausland zu beteiligen. unke’7lichen G üßenMit (/M/ / Pro. Dr. Roland Wölier Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:23:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes