STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 0/18378 Thema: Ubergrifie auf und Straftaten gegen ausländische Studenten der TU Bergakademie Freiberg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Aussagen von Mitarbeitern der TU Bergakademie Freiberg trauen sich ausländische Studenten in den Abendstunden zunehmend nicht mehr auf die Straßen von Freiberg. Dem gegenüber steht eine Zunahme von ausländischen Studenten in den letzten Jahren sowie die Wahrnehmung des Fragestellers, welcher in den Abendstunden an verschiedenen Örtlichkeiten in Freiberg Menschen mit Migrationshintergrund wahrnimmt, ohne das diese Angst o.ä. ausstrahlen .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten gegen ausländische Studenten oder deutsche Studenten mit Migrationshintergrund der TU Bergakademie Freiberg wurden seit 2014 angezeigt? (Bitte pro Jahr unter Angabe des Straftatbestandes , Anzahl und Nationalität der Tatverdächtigen je Straftatbestand und Ermittlungsstand auflisten.) Frage 2: Welche Erkenntnisse bezüglich verbaler, schriftlicher oder tätlicher Übergriffe auf ausländische Studenten oder deutsche Studenten mit Migrationshintergrund der TU Bergakademie Freiberg liegen der Staatsregierung seit 2014 vor? (Bitte pro Jahr unter Angabe des Grundes sowie Anzahl und Nationalität der Tatverdächtigen auflisten.) x FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/123 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhe|m-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3,6.7,8.13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs— VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die ausgeübte Tätigkeit (Student) wird bei Opfern weder in den polizeilichen noch justiziellen Systemen recherchefähig erfasst. Die vollständige Beantwortung der Fragen wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Papierakten der Staatsanwaltschaft Chemnitz händisch auswerten würde. Dies betrifft 378.835 Akten und wäre nur mit einem unverhältnismäßigem Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Ausge— hend von einer 40-h-Woche und einem Zeitansatz von 30 Minuten je Akte sind daher ca. 1.184 Mitarbeiter notwendig, um die Fragen innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Gleiches gilt für polizeilich bekannte Sachverhalte. Allein bei Fällen mit nichtdeutschen Opfern in der Stadt Freiberg im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2019 beträfe dies 888 Vorgänge. Ausgehend von .einer 40-h-Woche und einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von circa 30 Minuten je Vorgang sind daher ca. drei Mitarbeiter notwendig , um die Fragen innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der Polizei nicht zu leisten ist. Seite 2 von 3 ; FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Frage 3: Welche Erkenntnisse bezüglich verbaler, schriftlicher oder tätlicher Übergriffe auf ausländische Studenten oder deutsche Studenten mit Migrationshintergrund der TU Bergakademie Freiberg liegen der TU Bergakademie Freiberg seit 2014 vor? (Bitte pro Jahr unter Angabe des Grundes sowie Anzahl und Nationalität der Tatverdächtigen auflisten.) Auf Nachfrage teilt die Technigche Universität Bergakademie Freiberg mit, dass verbale , schriftliche oder tätliche Ubergriffe auf ausländische Studierende oder deutsche Studierende mit Migrationshintergrund der Hochschule nicht bekannt sind. Frage 4: Welche Erkenntnisse bezüglich verbaler, schriftlicher oder tätlicher Übergriffe auf ausländische Studenten oder deutsche Studenten mit Migrationshintergrund der TU Bergakademie Freiberg liegen der Stadt Freiberg seit 2014 vor? (Bitte pro Jahr unter Angabe des Grundes sowie Anzahl und Nationalität der Tatverdächtigen auflisten.) Die Stadtverwaltung Freiberg teilte über den Landkreis Mittelsachsen der Landesdirektion Sachsen auf Nachfrage mit, dass verbale, schriftliche oder tätliche Übergriffe auf ausländische Studierende oder deutsche Studierende mit Migrationshintergrund der Hochschule nicht bekannt sind. Pr f. ! Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:29:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes