STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 9OIDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18379 Thema: Neonazi-Feier am 06.07.2019 zu Gunsten der Tatverdächtigen des Angriffs auf einen Türsteher auf Mallorca am 07.06.2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 07.06.2019 verprügeiten zwei deutsche Urlauber in einem bekannten Touristen-Lokal auf Mallorca einen Türsteher und verletzten ihn Iebensbedrohlich. Verschiedene Medien berichteten, das der Tat ein rassistisches Tatmotiv zu Grunde lag und die Tatverdächtigen der neonazistischen Leipziger Hooligan- und Kampfsportszene entstammen. Die beiden Tatverdächtigen befinden sich seit der Tat in spanischer Untersuchungshaft. Am 07.06.2019 veranstalteten Neonazis unter dem Motto ‚Solidarität ist eine Waffe‘ eine Feier, um ‚die beiden, der spanischen Justiz zum Opfer gefallenen‘ [sicl] zu unterstützen. Die Feier sollte ‚im Club des Vertrauens ‘ stattfinden und die Erlöse ‚komplett an die beiden gehen‘.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3674 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Objekt, in dem die Veran-staltung stattgefunden hat, insbesondere handelt es sich um das Objekt, zu demdie Staatsregierung bislang keine Erkenntnisse hatte (Drs 6/15261)? Frage 2: lnwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers des Objekts zur extremen Rechten bzw. inwieweit handelt es sich um eine „rechtsextremistisch genutzte Immobilie“ im Sinne der bundesweit einheitlichen Definition? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über weitere durchgeführte odergeplante Veranstaltungen von Neonazis und anderen extrem rechten Personen bzw. Gruppen in diesem Objekt? Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich des Veranstalters derFeier, der Anzahl der Teilnehmenden sowie der Zugehörigkeit der Teilnehmenden zu welchen neonazistischen Strukturen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Der Staatsregierung sind keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen bekannt. Mit’fre ndlichen Grüßen „1/4; r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 ._4 Freistaat" SACHSEN 2019-08-14T13:17:36+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes