2015/20878 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1838 Thema: Schlachtanlagen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Für ein Gesamtbild über die Schlachtanlagen in Sachsen erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen zum Schlachten von Tieren werden im Moment in Sachsen betrieben? (Bitte mit Investor/Betreiber der Anlage, Landkreis, Standort, Schlachttierart, Schlachtumfang (Tiere pro Tag, pro Woche und pro Jahr), Haltungsform (z. B. Anzahl der Arbeitsplätze)) Nach Aussagen der zuständigen Genehmigungsbehörden werden derzeit im Freistaat Sachsen insgesamt sieben nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen zum Schlachten von Tieren betrieben. Die Anlagen verteilen sich auf die Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Bautzen sowie die Stadt Dresden. Bei den beiden Betrieben des Landkreises Nordsachsen sowie einem Betrieb im Landkreis Leipzig handelt es sich um Anlagen nach Nr. 7.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Bei einer weiteren im Landkreis Leipzig ansässigen Schlachtanlage handelt es sich um eine Nebeneinrichtung zu einer Geflügelhaltung. Die Anlage ist genehmigungsbedürftig nach Nr. 7.2.2 der 4. BImSchV. Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 11. Juni 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ! Z-0141.50/19/4885 Dresden, 07.0? IANOESGARTENSCHAU OliSNIIl/eiOHSIlGE 201S Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbind ung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/20878 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Im Landkreis Bautzen sowie der Stadt Dresden befinden sich insgesamt drei Schlachtanlagen nach Nr. 7.2.3 der 4. BImSchV. Zur Schlachtung kommen Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen. Zu keiner der genannten Anlagen liegen den zuständigen Genehmigungsbehörden Informationen über externe Investoren vor. Nicht erfasst wird von den zuständigen Genehmigungsbehörden die Anzahl der Arbeitsplätze. Die übrigen erbetenen Angaben entnehmen Sie der beiliegenden Anlage. Frage 2: Gibt es derzeit Planungen für weitere Neuansiedlungen von Schlachtbetrieben und welche langfristige Strategie verfolgt die Landesregierung für die Entwicklung von Schlachtstätten in Sachsen? Der Staatsregierung sind derzeit keine Planungen für weitere Neuansiedlungen von Schlachtbetrieben bekannt. Die bestehende Schlachthofstruktur im Freistaat Sachsen und den angrenzenden Bundesländern - neben wenigen großen Schlachthöfen gibt es viele kleinere Schlachtstätten - ist auch ein Ergebnis der rückläufigen Tierbestände (insbesondere bei Rindern und Schweinen) in diesen Gebieten seit dem Jahr 1990. Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ seit dem Jahr 2012 die Errichtung und Modernisierung von Schlachtstätten kleiner Unternehmen zur Stärkung der regionalen Verarbeitung und Vermarktung. Frage 3: Aus welchen Ländern bzw. Regionen kommen die Schlachttiere zu den jeweiligen Betrieben und wie lang sind die damit verbundenen maximalen Transportwege, bzw. die maximale Transportdauer für die Tiere? Der Staatsregierung liegen keine belastbaren statistischen Angaben zu den Herkünften der Schlachttiere vor. Aus den Kontrollen der Veterinärbehörden zur Einhaltung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben geht hervor, dass Schlachttiere beziehungsweise Schlachtgeflügel für sächsische Schlachtbetriebe auch aus anderen Bundesländern sowie aus Polen und Tschechien angeliefert werden. Die wirtschaftsseitig dokumentierten und amtlicherseits stichprobenartig überprüften Transportdauern sind mit den Vorschriften der Tierschutztransportverordnung (innerhalb Deutschlands höchstens acht Stunden) vereinbar. Auch bei Schlachttiertransporten aus dem Ausland (Polen, Tschechien), für welche die acht Stunden-Grenze nicht gilt, wurden nur in Ausnahmefällen bis zu 8,5 Stunden dokumentiert. Frage 4: Gibt es Strategien der Landesregierung, die bestehenden Transportstrecken zu reduzieren? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 angeführt, zielt die investive Förderung von Schlachtstätten kleiner Unternehmen auf die Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette und damit auch auf möglichst kurze Transportstrecken für die zu schlachtenden Tiere. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele und welche Verstöße gegen fleischhygienerechtliche und tierschutzrechtliche Bestimmungen gab es in den Schlachtbetrieben in den letzten drei Jahren und welche Konsequenzen hatten diese für den jeweiligen Betreiber? Insgesamt wurden in den nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen zum Schlachten von Tieren (siehe Frage 1) in den vergangenen drei Jahren vier Verstöße gegen Vorschriften zum Tierschutz (fehlende Tränkwasserversorgung, defektes Betäubungsgerät, fehlendes Ersatzbetäubungsgerät) festgestellt. Durch die zuständigen Behörden wurden jeweils entsprechende Auflagen zum sofortigen Abstellen der Mängel an den jeweiligen Betrieb gestellt. Im genannten Zeitraum der Jahre von 2012 bis einschließlich 2014 wurden insgesamt 13 Verstöße gegen allgemeine Hygienevorschriften (mangelhafte Reinigung und Desinfektion) festgestellt. Zur zeitnahen Abstellung dieser Mängel haben die zuständigen Behörden in allen Fällen Auflagen entweder mündlich oder in Form von Mängelberichten erteilt und diese an die jeweiligen Betriebsverantwortlichen adressiert. Mit freundlichen Grüßen TlIj Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage Nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen zur Schlachtung von Tieren, Stand 23. Juni 2015 Standort/Landkreis Betreiber Investor Schlachttierart maximaler Schlachtumfang Landkreise 04862 Mockrehna, Landkreis Nordsachsen ALFRA Geflügel GmbH & Co Schlachterei KG siehe Betreiber Geflügel 360 Tonnen/Tag 04574 Belgern-Schiidau, Landkreis Nordsachsen Emil Färber GmbH Großschlächterei + Co.KG siehe Betreiber Schweine 92 Tonnen/Tag 04688 Grimma OT Mutzschen, Landkreis Leipzig Mutzschen Truthahn GmbH & Co.KG siehe Betreiber Puten 200 Tonnen/Tag 04688 Grimma, OT Göttwitz, Landkreis Leipzig Eskildsen GmbH siehe Betreiber Gänse 7 Tonnen/Tag 02633 Göda, OT Leutwitz, Landkreis Bautzen Fleischerei Augst GmbH siehe Betreiber Rinder Schweine Schafe/Ziegen 15,4 Tonnen/Woche 02699 Puschwitz, OT Guhra, Landkreis Bautzen Fleischerei und Partyservice siehe Betreiber Schweine, Rinder Schafe/Ziegen 5,8 Tonnen/Tag Kreisfreie Städte 01156 Dresden, Stadt Dresden Vorwerk-Podemus Biofleisch und Wurstwaren GbR siehe Betreiber Schwein, Rind, Lamm, Kalb max. 20 Tiere/Tag