STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18381 Thema: Ausgaberesteübertragung aus 2015 nach 2019 08 06/891 52 Zuschüsse für Investitionen im Bereich Telemedizin/Digitalisierung des Gesundheitswesens Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie kommt es, dass jetzt noch Gelder aus den Haushaltsjahren 2015 und 2016 für eine Übertragung nach 2019 da sind, obwohl die Haushaltsjahre abgerechnet und dem Landtag zur Entlastung vorgelegt wurden ? Es ist keine direkte Übertragung von Mitteln aus den Haushaltsjahren 2015 und 2016 in das Haushaltsjahr 2019 erfolgt. Ausgabereste werden jeweils nur aus dem Vorjahr in das laufende Haushaltsjahr übertragen. Der Haushaltsansatz des laufenden Jahres und die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste bilden die neue Gesamtausgabeermächtigung bei einer Haushaltsstelle, aus welcher die Ist-Ausgaben des laufenden Jahres geleistet werden und aus welcher gegebenenfalls ein neuer Ausgaberest in das Folgejahr gebildet wird. Bzgl. des angefragten Titels 08 06/891 52 waren in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils 1.000,0 T€ zur Förderung der Telemedizin aus Mitteln des Zukunftssicherungsfonds Sachsen bei 08 07/891 53 veranschlagt. Da die Mittel bisher nicht gebunden wurden und aus dem Fonds weiterhin zur Verfügung stehen, ist jeweils eine Übertragung in das folgende Haushaltsjahr erfolgt. D.h., ein Ausgaberest von 1.000,0 T€ ist aus dem Haushaltsjahr 2015 ins Haushaltsjahr 2016 übertragen worden, anschließend ein Ausgaberest von 2.000,0 T€ aus dem Haushaltsjahr 2016 ins Haushaltsjahr 2017 usw. bis zuletzt eine Übertragung der 2.000,0 T€ aus dem Haushaltsjahr 2018 ins Haushaltsjahr 2019 erfolgt ist. Seit dem Haushaltsjahr 2017 sind die Mittel für Telemedizin bei 08 06/891 52 veranschlagt, so dass die Übertragung seitdem auf diesen Titel vorgenommen wurde. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51-19/526 DJgsden, ) . August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: In welcher Höhe gibt es noch offene Beträge bzw. noch nicht übertragene Ausgabereste aus bereits abgerechneten Haushaltsjahren? Es gibt keine offenen Beträge und keine noch nicht übertragenen Ausgabereste aus bereits abgerechneten Haushaltsjahren (vgl. Antwort zu Frage 1). Frage 3: Bei welchen Titeln und in welcher Höhe hat das SMF noch in die Übertragung von Ausgaberesten aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach 2019 eingewilligt ? Das SMF hat ausschließlich in die Übertragung von Ausgaberesten des Haushaltsjahres 2018 in das Haushaltsjahr 2019 eingewilligt (vgl. Antwort zu Frage 1 ). Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-08-06T09:43:05+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes