STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I18383 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen Pirnas Altstadt, Birkwitz, Birkwitz- Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf— 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchien wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeili- Chen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Im Weiteren wird auf die letzten zwei Sätze der Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17481 verwiesen. Frage 1: Wie oft kam es in Pirna in den Stadtteilen Altstadt, Birkwitz, Birkwitz- Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) J FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/127127 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Insgesamt wurden drei entsprechende Straftaten im Ortsteil (OT) Pirna erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB September 2016 1 Dezember 2016 - 2 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Wohngebiet/Siedlung 1 1 Sonstige Tatörtlichkeit im Freien — 2 Wohnraum/Zimmer 1 - Wohnblock 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vor— gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um den Besitz von in Deutschiand nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In zwei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Pirna in den Stadtteilen Altstadt, Birkwitz, Birkwitz-Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfü— gung. Seite 2 von 4 - Freistaatf? SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN lnsgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 20 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tat— mittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Pirna; OT Copitz ? Pirna; OT Pirna 13 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 8 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* 7 Strafrechtliche Nebengesetze 5 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 2 Stichwaffen 6 Schusswaffen 13 Waffen ohne nähere Bezeichnung - Eine dieser 20 Straftaten konnte dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Pirna in den Stadtteilen Altstadt, Birkwitz, Birkwitz-Pratzschwitz, Bonnewitz, Copitz und Cunnersdorf im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: Seite 3 von 4 : Freistaat‘ r j: SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN OT Bonnewitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB 0T Copitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB —\ -l >l \) üJ —\ Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Pirna Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB th/ reu dlichen Grüßen }" &? : Prf.Dr. olan öller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:22:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes