STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18384 Thema: Straftaten unter Venlvendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen Pirnas Dohnaische Vorstadt, Graupa, Hausberg, Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal — 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Im Weiteren wird auf den drittletzten und den zweitletzten Satz der Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17482 sowie auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/18383 verwiesen. Frage 1: Wie oft kam es in Pirna in den Stadtteilen Dohnaische Vorstadt, Graupa , Hausberg, Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich !) . ‚_; Freistaat_, SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/126 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Pirna in den Stadtteilen Dohnaische Vorstadt, Graupa, Hausberg, Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Pirna in den Stadtteilen Dohnaische Vorstadt, Graupa, Hausberg, Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die Ortsteile (OT) wie folgt auf: OT Graupa Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - _\ . __ \ I OT Jessen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB — Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 1 Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Mitfre dlichen Grüßen Pro/Dr.Roland Wöller Seite 2 von 2 „- Freistaatif 231;; SACHSEN 2019-08-14T13:27:53+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes