STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18386 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen Pirnas Obervogelgesang, Posta, Pratzschwitz, Rottwernsdorf, Schifftorvorstadt und Sonnenstein — 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal— statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Im Weiteren wird auf die Sätze 1 und 2 des letzten Absatzes der Vorbemer— kung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17570 sowie auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/18383 verwiesen. Frage 1: Wie oft kam es in Pirna in den Stadtteilen Obervogelgesang, Posta, Pratzschwitz, Rottwernsdorf, Schifftorvorstadt und Sonnenstein im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschiüsseln, Gesetzesvorschrift , Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) ‚ x Frelstaat9%gSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/125 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIINISTERIUNI DES iNNERN Insgesamt wurden zwei entsprechende Straftaten im Ortsteil (OT) Sonnenstein mit den Tatörtlichkeiten „Sonstige Tatörtlichkeit im Freien“ und „Park“ erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 1 — Dezember 2016 - 1 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vor— gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um das Mitführen von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In einem Fall waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der beiden Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 in Pirna in den Stadtteilen Obervogelgesang , Posta, Pratzschwitz, Rottwernsdorf, Schifftorvorstadt und Sonnenstein unter VenNendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich !) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe” ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. 242 StGB, Diebstahl und Unterschlegung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum sechs Straftaten im OT Sonnenstein sowie eine Straftat im OT Obervogelgesang erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittei erfasst wurden . Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Seite 2 von 4 .-‚J Freistaat°»fSACHSEN STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* - Diebstahl ohne erschwerende Umstände* — Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* 5 Strafrechtliche Nebengesetze 1 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffen ohne nähere Bezeichnung — CD —‘ I Keine dieser sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Pirna in den Stadtteilen Obervogelgesang, Posta, Pratzschwitz, Rottwernsdorf, Schifftorvorstadt und Sonnenstein im Jahr 2016 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Posta Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB - Nötigung gem. § 240 StGB 2 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB — Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB ~ Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMlNISTERIUM DES INNERN OT Sonnenstein Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 14 Nötigung gem. § 240 StGB 3 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 6 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 3 Mitf're ndlicheanrüßen„zu P of. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:21:38+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes