STAATSNIiNiSTERiUNI DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18388 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Alt-West — 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Alt-West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 13 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/122 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bine beim Empfang Wiihelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. ; FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2015 Mai 2015 Oktober 2015 November 2015 - 1 Dezember 2015 1 1 N— ‘J Ä | Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: 0T SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Altlindenau Leipzig; OT Böhlitz-Ehrenberg Leipzig; OT Burghausen-Rückmarsdorf Leipzig; OT Leutzsch Leipzig; OT Lindenau 2 - 44 > ._\ 4 w — ‘ I Zu den Tatönlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Gemeindestraße Keller Mehrfamilienhaus Sonstige Tatörtlichkeit im Freien Wohnblock Wohngebiet/Siedlung Wohnraum/Zimmer A w _ \ _ \ _ \ _ \ _ \ | \ ) (J JI Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfailprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in acht Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In fünf Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der 13 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 im Stadtbezirk Leipzig Alt-West und den zugehörigen Ortsteilen unter VenNendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Seite 2 von 5 Bei Straftaten mit dern Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. 242 StGB, Diebstahl und Unterschlegung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körper— verletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine vaiiden Angaben mehr zur Verfü— gung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 48 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tat- STAATSMINISTERIUM DES INNERN mittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Leipzig; OT Aitlindenau 20 Leipzig; OT Böhlitz-Ehrenberg 2 Leipzig; OT Burghausen-Rückmarsdorf 6 Leipzig; OT Leutzsch 7 Leipzig; OT Lindenau 8 Leipzig; OT Neulindenau 5 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 19 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen 3 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze 23 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 13 Stichwaffen 21 Schusswaffen 17 Waffen ohne nähere Bezeichnung 5 Keine dieser 48 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet wer— den. Seite 3 von 5 2 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in im Stadtbezirk Leipzig Alt-West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 be- : Freistaat“IQSACHSEN gangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Altlindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 16 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 3O Nötigung gem. § 240 StGB 1 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB (fi — ‘ C D N OT Böhlitz-Ehrenberg Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB m e m Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Burghausen-Rückmarsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB _\_ ß_ \( _‚ _) Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 STAATSTVHNISTERIUM DES INNERN OT Leutzsch Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Lindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 15 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 13 Nötigung gem. § 240 StGB 3 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 5 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 OT Neulindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB OO N L O O ) Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Stadtbezirk Leipzig-Altwest gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 50 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 69 Nötigung gem. § 240 StGB 40 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 31 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 7 Mitfigrle dlichen Grüßen / o Dr.Ro|and öller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:28:44+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes