STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/18391 Thema: Rückkehrberatung für abgelehnte Asylbewerber 1. Halbjahr 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Teams mit jeweils wie vielen Mitarbeitern der mobilen Rückkehrberatung gibt es derzeit? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten bzw. EinsatzgebietIErstaufnahmeeinrichtungen!) Seit dem 1. Januar 2019 führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Rückkehrberatung in den BAMF-Außenstellen und Aufnahme— einrichtungen durch. Das BAMF setzt an den drei Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig je ein Team mit zwei Rückkehrberatern bzw. Rückkehrberaterinnen ein. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der mobilen Rückkehrberatung im 1. Halbjahr 2019 für den Freistaat Sachsen? Die Kosten, die dem Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Rückkehrberatung des BAMF in den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen ent— standen sind, belaufen sich im ersten Halbjahr 2019 auf 3.675,00 EUR. Es handelt sich bei dieser Angabe urn einen vorläufigen Wert auf Grundlage der vorliegenden Rechnungen. Die abschließende Rechnungsprüfung durch die Landesdirektion Sachsen steht noch aus. Frage 3: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die mobile Rückkehrberatung im 1. Halbjahr 2019 in Anspruch genommen? Im ersten Halbjahr 2019 wurden durch die Rückkehrberatung des BAMF in Sachsen insgesamt 222 abgelehnte Asylbewerberinnen und —bewerber (einschließlich minderjähriger Familienangehöriger) beraten. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/174 Dresden, 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMlNISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber, die die mobile Rückkehrberatung in Anspruch genommen haben, sind tatsächlich im 1. Halbjahr 2019 in ihre Heimat freiwillig zurückgekehrt bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist (freiwillige Ausreise)? Im ersten Halbjahr 2019 wurde 39 abgelehnten Asylbewerbern (einschließlich minderjähriger Familienangehöriger) mit Hilfe der Rückkehrberatung des BAMF die freiwillige Ausreise bewilligt. Die Zahl der tatsächlich freiwillig Ausgereisten kann erst nach Vorlage der REAG/GARP-Jahresstatistik übermittelt werden. Frage 5: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die vom lntegrationsministerium finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen im 1. Halbjahr 2019 in Anspruch genommen? Wie viele davon wiederum sind tatsächlich freiwillig ausgereist ? lm ersten Halbjahr 2019 haben insgesamt 1.734 Personen die vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen in Anspruch genommen. Die darin enthaltene Anzahl abgelehnter Asylbewerber wird nicht erfasst. Von den 1.734 Berate— nen sind insgesamt 357 Personen freiwillig ausgereist. ?d'cheniGrüßen Pr f/Dr Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:20:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes