STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 l0'1057 Dresden Frage 2: Aus welchen Herkunftsländern stammen die Tatverdächtigen; anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, su bsid iär Sch utzbedü rftige u nd Ged u ldete? T FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, I, 11 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-vo n-Li nden a u-Plalz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408129112-KLR Dresden, .f/. August2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/18395 Thema: Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber im 2. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: wwwJoB-Mtr-tDE ln wie vielen Fällen wurde in Sachsen im 2. Quartal 2019 ein Betrug zur Hausanschrlft: Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewer- ;::ï:1il*staatsminrsterrum berleistungsgeseE durch Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte, i,,".'5;tff5:f:''t Fltichtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete festgestellt und BrierposrüberDeutschepost zur Anzeige gebracht? 010e5 Dresden www.j ustiz. sachsen. de/smj TOB MIT 1' o Parken und behindertengerechter Zugang i¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Hinweise zum DatenschuÞ erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden w¡r lhnen diese Hinweise auch zu. Laut dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden im Zustän- *Kêinzusansrûrsrektron¡schs¡snierre digkeitsbereich der sächsischen Polizeidirektionen im 2. Quart al 2019 im Frei- ¡,!iäåi:¡i'f,lÌ':"::lfffilÏ#iÏ, êlêktronischên Kommunikation m¡t iïÎl:i".",f :*ii:T"o:iål*-"' seitel von4 Kommun¡kat¡on l1 riTl /L,,r,L t.,,t lr-. sBt At.1 r f- STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT staat Sachsen 16 Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten. Zu diesen Straftaten wurden 16 Tatverdächtige mit folgenden Staatsangehörigkeiten erfasst: Staatsanqehöriqkeit Anzahl 1Georgien 3lrak 1Libanon 7Syrien, Arabische Republik Tunesien 1 Unseklärt 2 Vietnam 1 Von der weitergehenden Beantwortung der Frage, ob darüber hinaus bei den sächsischen Staatsanwaltschaften Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht wurden, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten, wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt, Da der Umstand , dass ein Betrug gemäß S 263 Strafgesetzbuch (StGB) der Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient und der tatverdächtige Ausländer Asylbewerber, anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzbedürftiger oder Geduldeter ist, in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht erfasst wird, können die Fragen nicht durch eine Datenbankauswertung beantwoñet werden. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvonryurfs des Betruges in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im zweiten Quartal 2019 gegen 1.349 bekannte ausländische Beschuldigte. Zur vollständigen Beantwortung müssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies wåre nur mit Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENI einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu Ermittlungsverfahren gegen 1.349 Beschuldigte anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 84 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im 2. Quatlø,l2019, wegen welcher Delikte , seitens der sächsischen Polizei oder Staatsanwaltschaften gegen Menschen eingeleitet, die sich mittels falscher Angaben zu ihrer ldentität einen Aufenthaltstitel erschleichen wollten? Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufiruandes abgesehen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet weder bei der sächsischen Polizei noch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften statt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvonruurfs in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren erfordern. Dabei sind mindestens alle in den Datenbanken als Verstoß gegen $ 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (Aufenthc), S 267 SIGB oder S 271 SIGB eingetragene Verfahren gegen Ausländer entsprechend der Fragestellung auszuwerten . Mit diesen vier Tatvonryürfen wurden im zweiten Quartal 2019 bei der Polizei 691 Ermittlungsverfahren gegen Ausländer registriert. ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden im zweiten Quartal 2019 994 beschuldigte Ausländer mit oben genannten Straftatvorwürfen erfasst. Für die entsprechende Auswertung ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Ermittlungsverfahren bzw. je Ermittlungsakte auszugehen. Dies zu Grunde gelegt, wird der bei der Polizei für die Auswertung anfallende zeitliche Aufiruand auf mindestens 43 Arbeitstage, der bei den Staatsanwaltschaften anfallende Aufwand auf mindestens 62 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt . Die Staatsregierung kam daher unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschrånkung der Strafrechtspflege und der Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2019-08-13T12:45:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes