STAATSNHNISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/18397 Thema: Straftaten durch MlTAs (Mehrfach lntensivtäter Asylbewerber ) 2. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne aus- Iänderrechtliche Verstöße) im 2. Quartal 2019 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreiseanreisfreien Städten und Beteiligung der MlTAs (kumulativ)!) Für den Tatzeitraum 1. April bis 30. Juni 2019 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen 935 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte Sonstige Straftatbestände Strafgesetzbuch Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Verkehrsstraftaten <\lCDU1-bo . >f \) —\ O FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/114 Dresden. 14. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Stn 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN ] Freistaatf,}SACHSEN Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist aus der Tabelle ersichtlich: Landkreisl Schlüsselzahl Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* V Chemnitz, Stadt 33 38 12 13 17 25 7 Erzgebirgskreis 18 11 2 1 Mittelsachsen 7 4 1 1 2 Vogtlandkreis 2 7 14 2 5 3 1 Zwickau 1 5 4 2 12 Dresden, Stadt 6 37 68 29 9 26 33 3 Bautzen 18 8 2 1 10 4 5 Görlitz 10 13 2 8 14 3 Meißen 16 4 3 1 9 4 1 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1 2 1 1 1 Leipzig, Stadt 3 73 52 28 8 35 86 10 Leipzig 4 5 1 3 2 1 Nordsachsen 6 2 2 5 5 1 Gesamt 2 9 230 214 86 35 133 192 34 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als lntensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreilereisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 4. Juli 2019 sind im Freistaat Sachsen 991 Zuwanderer als ,,MITA“ erfasst . Davon haben 816 Personen bereits den personenbezogenen Hinweis (PHW) ,,MITA“, 175 Personen erfüllen die Vergabekriterien, sind jedoch noch nicht mit dem PHW „MITA“ gekennzeichnet. Für die Einstufung als „MITA“ werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufent— haltsgrund „Asylbewerber“ betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsgrund „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge”, „Duldung“ oder „Unerlaubter Aufenthalt“ berücksichtigt. Diese gliedern sich auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort) wie folgt auf: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl MITA Bautzen 52 Chemnitz, Stadt 103 Dresden, Stadt 180 Erzgebirgskreis 37 Görlitz 51 Leipzig 64 Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Landkreilereisfreie Stadt Anzahl MITA Leipzig, Stadt 185 Meißen 41 Mittelsachsen 38 Nordsachsen 49 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 25 Vogtlandkreis 48 Zwickau 45 Derzeit außerhalb von Sachsen 73 Die Staatsangehörigkeiten sind in der Tabelle aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass in den polizeilichen Auskunftssystemen in Einzelfällen mehrere Staatsangehörigkeiten erfasst sind. Staatsangehörigkeit Anzahl MITA Afghanistan 75 Afghanistan; Iran, Islamische Republik 1 Ägypten 1 Albanien 8 Albanien; Kosovo 1 Algerien 38 Armenien 1 Äthiopien 2 Bosnien und Herzegowina 2 Eritrea 7 Gambia 4 Georgien 132 Guinea—Bissau 1 Indien 11 Irak 36 Iran, Islamische Republik 23 Israel 1 Jordanien 3 Kamerun 1 Kenia 1 Kosovo 11 Kosovo; Serbien 1 Libanon 19 Libanon; Libyen 1 Libanon; Syrien, Arabische Republik 1 Libyen 151 Libyen; Marokko 2 Libyen; Tunesien 3 Litauen 1 Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN 6 }SACHSEN STAATSMINISTERIUM | DES1NNERN Staatsangehörigkeit Anzahl MITA Marokko 59 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 6 Nigeria 2 Pakistan 12 Russische Föderation 40 Serbien 5 Somalia 9 Syrien, Arabische Republik 138 Tunesien 160 Türkei 8 Turkmenistan 1 Ukraine 6 Ungeklärt 2 Venezuela 1 Vietnam 2 Zentralafrikanische Republik 1 Gesamt 991 Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MlTAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Am 16. Juli 2019 befanden sich 197 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkei— ten sind in der Tabelle dargestellt. Staatsangehörigkeit Anzahl MITA Afghanistan Albanien Algerien Äthiopien Bosnien und Herzegowina Eritrea Gambia Georgien Guinea-Bissau Indien Irak Iran, Islamische Republik Libanon Liberia A w - D - O j N A Libyen 23 Marokko Seite 4 von 6 „ „; Freistaat1—ÄSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Staatsangehörigkeit Anzahl MITA Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Nigeria Pakistan Russische Föderation Somalia Sonstige/ohne Angabe Staatenlos Syrien, Arabische Republik m— A O J - ß N - ß — ‘ A _\ Tunesien 00 O) Türkei Ukraine Unbekannt Venezuela Vietnam _\ _ \ O ) _ x [ \ ) Gesamt 197 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Ein Abgleich der nach § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz aus Sachsen abgeschobenen Personen mit den in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA hat ergeben, dass im Zeitraum vom 1. Januar bis 7. Juni 2019 insgesamt 44 MITA abgeschoben bzw. zurückgeführt wurden. Die Staatsangehörigkeiten und Zielstaaten der 44 MITA sind in der Tabelle abgebildet: Staatsangehörigkeit Zielstaat Anzahl MITA Albanien Albanien 1 Algerien Algerien 1 Georgien Georgien 11 Marokko Marokko 10 Libyen Italien 1 Libyen Schweiz 1 Libyen Tunesien 1 Russische Föderation Polen 1 Russische Föderation Russische Föderation 1 Serbien Serbien 2 Tunesien Italien _ 1 Tunesien Tunesien 12 Türkei Türkei 1 Seite 5 von 6 STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Aufgrund der Tatsache, dass der Abgleich immer „blockweise“ erfolgt, liegen die Informationen für den Zeitraum 8. Juni 2019 bis 30. Juni 2019 aktuell noch nicht vor. Diese stehen voraussichtlich Ende August 2019 zur Verfügung. Im Weiteren wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Die— ser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14—1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB)-'und der unteren Ausländerbehörden wird die MITA—Eigenschaft nicht erfasst. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten daher die in der ZAB vorliegenden Akten mit den rd. 1.000 MITA-Fällen händisch abgeglichen und ausgewertet werden. Es müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach der MITA- Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand allein für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von etwa 4.000 Stunden. Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche sind daher ca. 25 Mitarbeiter notwendig , um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des pariamentarischen informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der Beantwortung abgesehen. Mti undiichen Grüßen MLA Prof. Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-08-14T13:31:08+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes