STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18400 Thema: AOK Plus Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz obliegt die Rechtsaufsicht über die AOK Plus (vgl. S. 8 im Vorwort zum Einzelplan 08 für 2019/20)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Rücklagen der AOK Plus in 2017 und 2018? 2017: Für das Jahr 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs.-Nr.: 6/15110), dort Frage 5, verwiesen. 2018: Das Soll der nach § 261 SGB V zu bildenden gesetzlichen Rücklage wird in der Satzung der AOK PLUS bestimmt. Es beträgt für die AOK PLUS 100 vom Hundert einer durchschnittlichen Monatsausgabe nach den veranschlagten, erfolgswirksamen Ausgaben im Haushaltsplan 2018. Die Rücklage 2018 betrug 963.098.000,00 EUR. Frage 2: Bei welchen Förderprogrammen hat die AOK Plus in den vergangenen fünf Jahren Anträge auf Projektförderung eingereicht und welche Anträge wurden in welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung befürwortet? Die AOK PLUS hat im Jahr 2018 einen Antrag auf Förderung gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-19/524 Dresden, -? .;?August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ der Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE-Richtlinie SMS 2014 bis 2020) eingereicht (eMedikationsplan PLUS). Der Antrag wurde abgelehnt, da die AOK PLUS als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Ziffer III der Richtlinie nicht dem Kreis der Zuwendungsempfänger angehört. Des Weiteren hat die AOK PLUS im Jahr 2018 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL eHealthSax) gestellt. Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf 2.000.000,00 €. Der Antrag wurde im Rahmen eines fachlichen Votums des SMS in vollem Umfang befürwortet, da das Projekt - die Realisierung eines elektronischen Impfpasses - den Zielen der Richtlinie in besonderem Maß entspricht. Frage 3: Nach welchen Kriterien prüft die Staatsregierung als Fördermittelgeberin, ob ein/e Antragsteller*in Maßnahmen auch aus eigener Kraft bzw. durch Dritte am Markt Interessierte finanzieren kann und sollte? Frage 4: Wie begründet die Staatsregierung die Fördermittelausreichung an finanzstarke Marktteilnehmende wie die AOK Plus? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Gemäß §§ 23, 44 Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - Sä HO) dürfen Zuwendungen nur veranschlagt werden, wenn der Staat an der Erfüllung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Es besteht ein erhebliches staatliches Interesse daran, die Digitalisierung im medizinischen Bereich zur Verbesserung der gesamten Versorgungskette auszubauen. Eine alternde Gesellschaft mit multimorbiden Krankheitsbildern, steigende Kosten und der zunehmende Bedarf an ärztlichem und pflegerischem Fachpersonal, insbesondere in strukturschwachen Regionen, stellen das Gesundheitssystem auch in Sachsen vor besondere Herausforderungen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann einen wichtigen Beitrag leisten, die Qualität der medizinischen Versorgung in den kommenden Jahren gleichbleibend und flächendeckend sicherzustellen. Zugleich gestaltet sich die Marktsituation für Lösungen im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen schwierig, da Finanzierungsmöglichkeiten (beispielsweise durch Dritte oder über Gebühren) in aller Regel nicht gegeben sind. Eine (zentrale) Instanz, die sich konkreter Vorhaben - wie beispielsweise eines elektronischen Impfpasses - annimmt , ist nicht vorhanden. Das heißt, Lösungen werden und wurden dem Markt überlassen , der derzeit keine Angebote vorhält. Mit Verabschiedung der RL eHealthSax hat das Kabinett das erhebliche Interesse des Freistaates Sachsen an einer Förderung von Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen aufgrund fehlender Marktlösungen bestätigt. Die Fördermittelausreichung nach der RL eHealthSax ist zudem an einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent gebunden, den der Antragsteller aufbringen muss (Fördervoraussetzung ). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR S0Z1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass das Vorhandensein eigener Mittel nicht zwangsläufig die Möglichkeit bedeutet, diese für ein geplantes Projekt einsetzen zu können . Gerade Krankenkassen wie die AOK PLUS sind an rechtliche Regelungen im Hinblick auf die Verwendung der Beitragsmittel gebunden und können nicht frei über diese Mittel verfügen bzw. damit Investitionen in Projekte vornehmen. Mit freundlichen Grüßen 6 ,, ; \ / . . / \3/ L/ / Barbara Klepse .. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-08-13T12:47:09+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes