STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18401 Thema: Förderrichtlinie E-Health Sax Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden seit 2017 über diese Richtlinie in welchem Umfang und mit welchem Ziel gefördert? (Bitte einzeln nach Haushaltsjahren angeben) Seit Bestehen der Richtlinie eHealthSax wurden insgesamt fünf Projektanträge bewilligt. Die geförderten Maßnahmen können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Auszahlungen erfolgten erstmalig im Haushaltsjahr 2019. Projekt Höhe der Zuwendung laut Bescheid ,.Analyse und Meldesystem zur Verbesserung der Pati- 2.677.135, 15 € entensicherheit durch Echtzeitintegration von Laborbefunden (AMPEL)" ,.flächendeckende Einführung eines Gesundheitstermi- 2.906.414,00 € nals zur normenkonformen Übertragung von Sozialdaten in Sachsen" ,.Empowerment für Schlaganfallpatienten: ein mobiles, 1.964.618,87 € digitales System zur Stärkung der Rezidiv-Prävention, Gesundheitskompetenz und Selbstbestimmung (PostStroke)" ,.Health.connect-die Plattform für die intersektorale IT- 1.265.527, 11 € VernetzunQ in der Gesundheitsverson:1un!::1" ,.Onkologische Rehabilitation - Optimierung des beruf- 240.000,00 € liehen WiedereinstieQs durch Tele-Reha-NachsorQe" Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-19/520 Dresden, 19. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Mit der Förderung der genannten Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, patientenorientierte Anwendungen und Dienstleistungen zu implementieren sowie die Entwicklung innovativer , regionaler Versorgungslösungen zu unterstützen. Dadurch soll es ermöglicht werden , die medizinische Versorgung mittels digitaler Lösungen zu erleichtern und/oder zu verbessern sowie den alltagsüblichen elektronischen Kommunikationswegen (via PC, Smartphone, Tablet etc.) anzupassen. Neben der genannten Projektförderung in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr stehen seit dem Doppelhaushalt 2019/2020 zusätzlich jährlich 10 Millionen Euro für die digitale Ertüchtigung sächsischer Krankenhäuser zur Verfügung. Diese werden nach dem dem Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) bekannten Verfahren auf Basis des Versorgungsgrades an die Krankenhäuser ausgereicht. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seit 2017 über die Richtlinie in welchem Umfang beantragt und mit welcher Begründung abgelehnt? (Bitte einzeln nach Haushaltsjahren angeben) Im Haushaltsjahr 2017 votierte das SMS gegen die in der folgenden Übersicht aufgeführten Projekte. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Projektanträge abgelehnt. Projekt beantragte Zuwendung Begründung für die Ablehnung Freistaat SACHSEN ,,Schnittstelle zur Integration digi- 575.600,00 € taler Patientenverfügungen in existierende und künftige Patienten -Informationssysteme ("digitale Akten")" Der Antragsteller trat als alleiniger Antragsteller auf. Eine Kooperation mit einem Zuwendungsempfänger nach Ziffer 111./1. der Richtlinie eHealthSax 2017/18 wurde nicht nachgewiesen. ,,Entwicklung und flächende- 378.320,00 € ckende Einführung eines altersgerechten digitalen Betreuungsund Pflegeassistenzsystems" Das Vorhaben konnte keinem Fördergegenstand der RL eHealthSax 2017 /18 zugeordnet werden. Darüber hinaus trat der Antragsteller als alleiniger Antragsteller auf. Eine Kooperation mit einem Zuwendungsempfänger nach Ziffer 111./1. der Richtlinie eHealthSax 2017 /18 wurde nicht nachgewiesen . Frage 3: Wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob eine Maßnahme bewilligt oder abgelehnt wird, bzw. ob sie ggf. auf eine Nachrückliste kommt und wie werden diese einzelnen Kriterien bewertet und erfasst? Bei der Richtlinie eHealthSax 2017/18 erfolgte die Bewertung der Anträge in der Reihenfolge der Antragstellung. Da sich dieses Vorgehen insbesondere im Hinblick auf eine Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ qualitative Auswahl der Projekte als nachteilig herausgestellt hat, wurde das Verfahren im Rahmen der Novellierung der Richtlinie auf ein Stichtagsverfahren umgestellt. Das zuständige Fachreferat des SMS nimmt nunmehr eine inhaltliche Bewertung der beantragten Maßnahmen anhand einer komplexen Bewertungsmatrix vor. Die zugrunde gelegten Kriterien beruhen auf Erkenntnissen aus der bisherigen Förderpraxis sowie dem Input relevanter, an der Versorgung beteiligter Institutionen, die bei der Überführung von möglichen Projektoutcomes in die medizinische Regelversorgung maßgeblich beteiligt bzw. betroffen sind. Hauptkriterien bei der Bewertung der Vorhaben sind die in der Richtlinie unter Ziffer V genannten Punkte „Versorgungsbezug", ,,Patientenorientierung", ,,intersektorale Zusammenarbeit ", ,,Interoperabilität", ,,Nachhaltigkeit" sowie „Skalierbarkeit". Auf Grundlage der fachlichen Bewertung wurden die Projekte in einer Rangliste priorisiert und im Anschluss daran entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel durch eine interdisziplinäre Jury (eHealth-Beirat) bestätigt. Frage 4: Aus welchen weiteren Richtlinien und Titeln werden Maßnahmen zur Förderung der Telemedizin und deren Akzeptanz finanziell unterstützt? (Bitte nach Jahresscheiben, Richtlinien, Titel und Mittelansatz angeben) Weitere Maßnahmen zum Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE-Richtlinie SMS 2014 bis 2020) gefördert. Die Mittel sind bei Kapitel 0806 Titel 891 61, 892 61, 893 61 und 894 61 veranschlagt. Im Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020 stehen jeweils 3.894,8 T€ zur Verfügung, in der Förderperiode insgesamt 28.605,0 T€. Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz von Telemedizin werden aus dem Titel 547 52 finanziell unterstützt. Der Mittelansatz beträgt 2019 130,0 T€ und 2020 180,0 T€. In den Jahren 2017 und 2018 waren jeweils 350,0 T€ veranschlagt. Frage 5: Wie ordnet sich das vom Bundeskabinett verabschiedete Digitale Versorgung Gesetz - welches den Ausbau der Telematikinfrastruktur und der Telemedizin anstrebt, in die Förderung Sachsens ein? Ziel der Förderung Sachsens ist es, den Grad der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat zu erhöhen und die medizinische Versorgung zu verbessern. Das vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG) verfolgt vergleichbare Ziele auf anderer Ebene. Die Förderung über die RL eHealthSax soll dazu verhelfen, innovative Maßnahmen und Anwendungen zu erarbeiten, die mittels digitaler Prozesse die gesundheitliche Versorgung unterstützen bzw. ergänzen, die Abläufe im Gesundheitswesen verbessern und die Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ dazu beitragen, inter- und intrasektorale Netzwerke zu etablieren. Das DVG zielt durch seine Regelungen auf die Finanzierung ebensolcher digitaler Lösungen ab bzw. deren Überführung in die Regelversorgung. Im Gesetzentwurf ist insbesondere die Anbindung weiterer Akteure an die Telematikinfrastruktur geregelt. Alle sächsischen Apotheken haben sich bis zum 30. September 2020, alle sächsischen Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2021 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Bei der Bewertung der Anträge auf Förderung nach der RL eHealthSax wird aus diesem Grund explizit berücksichtigt, ob sich der vorgestellte Lösungsansatz perspektivisch mit der Telematikinfrastruktur verknüpfen lässt. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich , dass innovative, im Freistaat Sachsen entwickelte und mittels der Richtlinie eHealthSax geförderte Projekte bundesweit eingesetzt werden können. Mit freundlichen Grüßen 0. 6p1t: Barbara Klepsch Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2019-08-20T09:22:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes