Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/102- 2019/4389943899 Dresden, 13. August 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle Ammonstraße 10 01069 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/18405 Thema: Nachfrage zu B101 Ortsdurchfahrt Großschirma Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus der Antwort der Staatsregierung zu Drs 6/17561 geht hervor, dass das LASuV der Stadt Großschirma bereits im Vorfeld eine Planungsvereinbarung zu den von der Stadt zu tragenden Beteiligungsleistungen beim Ausbauvorhaben angeboten hat. Dies hatten die Stadträte jedoch abgelehnt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Planungsvereinbarung der Stadt Großschirma zugesandt und was war Inhalt der Planungsvereinbarung? (Bitte detaillierte Auflistung der Planungsvereinbarung bzw. Kopie des Schreibens anhängen.) Das LASuV (NL Zschopau) hat die Planungsvereinbarung am 1. Oktober 2015 der Stadt Großschirma mit dem als Anlage beigefügten Anschreiben übersandt. Der Inhalt der Planungsvereinbarung geht aus der Anlage des Schreibens hervor. Diese Planungsvereinbarung wird wortgleich mit jeder Stadt/Gemeinde/Kreis/anderen Beteiligten geschlossen. Frage 2: Wann kam es zur Ablehnung der Unterzeichnung der Planungsvereinbarung durch den Stadtrat von Großschirma? Mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 wurde dem LASuV durch die Stadt Großschirma mitgeteilt, dass die Vereinbarung vom Stadtrat nicht bestätigt wird. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 3: Kam es Seitens LASuV zu irgendeiner Anpassung der ursprünglichen Planungsvereinbarung aufgrund der Einwände der Stadträte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Planungsvereinbarungen stellen auf das zu erreichende Gesamtziel ab. Aus diesem Grund sind konkrete Entwurfslösungen üblicherweise kein Bestandteil von Planungsvereinbarungen, so dass keine Anpassungen an der ursprünglichen Planungsvereinbarung vorgenommen wurden. Die Stadträte sowie der technische Ausschuss wurden jedoch mehrfach (auch in öffentlichen Veranstaltungen) über die Variantenuntersuchungen informiert. Die Machbarkeit und Umsetzbarkeit wurde erläutert und deren Umsetzung ausgeschlossen. Am 19. April 2017 hat sich das LASuV mit der Stadtverwaltung noch einmal in Kontakt gesetzt. Am 12. August 2017 wurde wiederum telefonisch beim Bürgermeister nachgefragt, ob die Festlegungen noch gelten. Die Festlegungen wurden mit einer E-Mail am 13. März 2018 noch einmal abgefragt, da die Planung weiter fortgeschritten war. Der Bürgermeister teilte telefonisch mit, dass keine weitere Bürgerversammlung gewünscht wird und verwies auf das Planfeststellungsverfahren. Frage 4: Wie hoch belaufen sich die Planungskosten nach aktuellem Stand für den Ausbau B101 Ortsdurchfahrt Großschirma? Zum Stand Juli 2019 belaufen sich die Kosten der Straßenplanung auf 697.673,11 €, einschließlich aller Varianten und Untervarianten, die bisher planerisch untersucht wurden . Zusammen mit den Kosten für Landschaftspflege, Arten- und Lärmschutz (57.909,13 €) betragen die Gesamtkosten bisher 755.582,24 €. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlage Landesamt für Straßenllau und Verl