STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Fiatz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/141-2019/39572 Dresden, 16. August 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Holger Mann, (SPD) Drs.-Nr.: 6/18411 Thema: Medizinstudium und dessen Finanzierung in Sachsen Zieivereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lautet der Volltext der jeweils fakultätsspezifischen Zielver einbarung 2019/20? (Bitte für Jede Medizinische Fakultät beifügen.) Die Zielvereinbarung zwischen der TU Dresden, der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vom 22.05.2019 ist als Anlage 1 ange fügt. Die Zielvereinbarung zwischen der Universität Leipzig, der Medizini schen Fakultät der Universität Leipzig und dem SMWK vom 20.05.2019 ist aus Anlage 2 ersichtlich. Frage 2: Welche Mittel wurden den Medizinischen Fakultäten von 2014 bis 2018 zur Verfügung gesteilt? (Bitte für Jede Medizinische Fakultät pro Jahr insgesamt sowie nach Grundausstattung, Ergänzungsausstat tung, Investitionsmitteln sowie sonstigen Mittel aufschlüsseln.) Auf Anlage 3 wird verwiesen. Dazu folgende ergänzende Hinweise: Der Landesanteil für die sächsischen Standorte der Bund-Länder-finanzierten Gesundheitsforschungseinrichtungen (Deutsches Konsortium für Translatio nale Krebsforschung, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen Dresden, Helmholtz-Institut für Metabolismus-, Adipositas- und Gefäßforschung in Leipzig, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen) wird nicht den Medizinischen Fakultäten zugewiesen und ist daher nicht enthalten. Die Differenzierung der Mittelzuweisung nach Grund- und Ergänzungsaus stattung erfolgt erstmals ab dem Haushaltsjahr 2019. :: INDUSTRIE. i: KULTUR. (AJAJ :: SACHSEN. - •* ' 4. S