STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/18414 Thema: Beratungsstellen für Prostituierte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wurden bzw. werden die im Doppelhaushalt 2019/2020 im Titel 08 10 633 09 für das Jahr 2019 ausgewiesenen Mittel konkret verwendet ? (Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, Beträgen (getrennt nach Personal- und Sachkosten), Auszahlungsdatum) Ein Gesamtbetrag von 3.346.916,67 EUR wurde zum 31. März 2019 von der Landesdirektion Sachsen an die sechs Kommunen, in denen Prostitutionsausübung erlaubt ist, ausbezahlt. Die Verteilung der Beträge erfolgte gemäß § 5 Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz auf der Basis der Bevölkerungszahl zum Stand 31. Dezember 2017. Kommune Betrag in EUR Chemnitz 519.089,82 Dresden 1.158.801,22 Leipzig 1.223. 794,95 Görlitz (Lkr.) 118.579,73 Zwickau (Lkr.) 189.656,89 Plauen (Vogtlandkreis) 136.994,06 Gesamt: 3.346.916,67 Ein Betrag von haushaltsjährlich insgesamt 150.000 EUR ist für zusätzliche Beratungs- und Ausstiegsangebote für Prostituierte in Chemnitz, Dresden und Leipzig vorgesehen. Hierzu ist eine Förderbekanntmachung im SächsABI. 28/2019 veröffentlicht worden, die sich an freie Träger und die genannten drei Kommunen richtet. Eine Festbetragsförderung ist vorgesehen. Das Bewilligungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-19/530 Dresden, L-'1~. August 2019 " ~ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie wurden bzw. werden die im Doppelhaushalt 2019/2020 im Titel 08 10 684 53 für das Jahr 2019 ausgewiesenen Mittel für Fachberatungsstellen für Opferund Menschenhandel (Ziff. 4. der Erläuterung) konkret verwendet? (Bitte aufschlüsseln nach Empfängern, Beträgen (getrennt nach Personal- und Sachkosten ), Auszahlungsdatum) Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz , Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) vom 27. Juni 2018 wird über eine Projektförderung die Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Zwangsverheiratung, KOBRAnet, in Trägerschaft der „Hillersche Villa gGmbH" mit zwei Standorten (Büros in Dresden und Leipzig und einer Schutzwohnung in Leipzig) gefördert. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 130.000 EUR im Haushaltsjahr gewährt und für 2019 vollumfänglich mit Zuwendungsbescheid vom 26. November 2018 bewilligt. Bis zum Stichtag 31. Juli 2019 wurde die Zuwendung in Höhe von 84.600 EUR zur Auszahlung abgerufen. Frage 3: Wie viele Personal-Sollstellen (VZÄ) sind für die Beratung von Sexarbeiter *innen nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorgesehen und inwieweit sind diese Sollstellen tatsächlich besetzt bzw. aus welchen Gründen unbesetzt? (Bitte nach Kommunen aufschlüsseln.) In den betroffenen Kommunen sind folgende Stellenanteile für die Beratungen von Sexarbeiterinnen gern. § 7 und § 10 ProstSchG aktuell besetzt. Detaillierte Informationen über die Sollstellen in den jeweiligen kommunalen Ämtern liegen nicht vor. Chemnitz Dresden Lei zi Görlitz Vo tlandkr./Plauen Zwickau 2,75 VZÄ 2,5 VZÄ 2,9VZÄ 0,2 VZÄ 1,3 VZÄ 1,1 VZÄ Frage 4: Wie viele Personal-Sollstellen (VZÄ) sind für die unabhängige Beratung von Opfern von Menschenhandel in Sachsen vorgesehen und inwieweit sind diese Sollstellen tatsächlich besetzt bzw. aus welchen Gründen unbesetzt? (Bitte nach Kommunen aufschlüsseln) Für die in der Antwort zu Frage 2 benannte Beratungseinrichtung (KOBRAnet) sind 2,5 VZÄ vorgesehen. Die vorgenannten Sollstellen werden aktuell auch vollumfänglich personell besetzt. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Welche ersten inhaltlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Zielerreichung übermittelt die Staatsregierung an die Bundesregierung für die Erstellung des durch das BMFSFJ in 2019 vorzulegenden Zwischenberichts zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes? Die Staatsregierung hat statistische Daten gemäß ProstStatV übermittelt. Weitere Daten bzw. Beiträge wurden vom BMFSFJ nicht angefordert. / \ ~ Jl/1 \~ utl B~rbara / 1:t'sch Seite 3 von 3 en Freistaat SACHSEN 2019-08-14T13:36:05+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes