STAATSiVIiNiSTERiUiVI DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I18418 Thema: aufgelöstes Neonazi-Konzert am 12.07.2019 nahe Markneukirchen (Vogtlandkreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 12.07.2019 wurde durch die Polizei nahe Markneukirchen eine ,Sommerfeier‘ von Neonazis aufgelöst, bei der auch der Neonazi-Szene angehörige Musiker auftreten sollten. Vor Ort wurden ca. 45 Personen angetroffen. Das Konzert war als private Veranstaltung deklariert, allerdings war dazu bereits im Juni in sozialen Netzwerken eingeladen worden. Nach Ansicht der Behörden hätte es angemeldet werden müssen. Die Beamten sprachen mehrere Platzverweise aus, zwei Anzeigen wegen Beleidigung und des Venfvendens verfassungswidriger Kennzeichen wurden erstattet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller venNendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.—Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen Informationen vor, die aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeri]). Gleiches gilt für Angaben, durch deren Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten . Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3677 Dresden, 20. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Persönlichkeitsrechten Dritter abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinausgehende personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein größeres Gewicht zukommt, so dass die Mitteilung der Daten mit Extremismusbezug unterbleiben muss. Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen betrefien einen besonders geschützten Daten— kreis, weil dieser Rückschlüsse auf politische Meinungen zulässt. Je klarer die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem politischen Lager zugeordnet werden kann, desto nachhaltiger wirkt der Schutzgedanke. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Objekt, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Veranstalter? Der Veranstalter ist der Staatsregierung nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen vor, die aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: Wer ist Eigentümer des Objektes, inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. inwieweit handelt es sich um eine „rechtsextremistisch genutzte Immobilie“ im Sinne der bundesweit einheitlichen Definition? Der Staatsregierung ist die Person des Eigentümers nicht in einem rechtsextremistischen Zusammenhang bekannt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist das Objekt nicht als eine rechtsextremistisch genutzte Immobilie im Sinne der Fragestellung anzusehen. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über weitere durchgeführte oder geplante Veranstaltungen von Neonazis und anderen extrem rechten Personen bzw. Gruppen in diesem Objekt? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSNIINISTERlUM DES TNNERN Frage 4: Wann erlangten sächsische Behörden auf welchem Weg Kenntnis über den Veranstaltungsort und wie viele Beamte welcher Einheiten sowie welche weiteren Behörden waren zu welchem Zeitpunkt zu welchem Zweck im Einsatz? Der konkrete Veranstaltungsort wurde der Polizei durch Aufklärungsmaßnahmen am Veranstaltungstag bekannt. Dabei kamen folgende Kräfte zum Einsatz: Dienststelle Einsatzkräfte Polizeidirektion Zwickau 19 Landeskriminalamt Sachsen 2 Präsidium der Bereitschaftspolizei 59 FreistaatSACHSEN Darüber hinaus waren zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung Markneukirchen und eine Mitarbeiterin des Landratsamtes Vogtlandkreis zeitweise vor Ort. Die polizeilichen Maßnahmen dauerten vom 12. Juli 2019, 14:00 Uhr bis 13. Juli 2019, 1:00 Uhr. Die Kräfte waren zum Teil zeitversetzt im Einsatz. Der Zweck des Einsatzes bestand in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Verfolgung von Straftaten. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich dem (geplanten) Auftritt welcher BandsIMusiker und ggf. welcher Redner? Es waren Auftritte der Liedermacher „FreilichFrei“ und „Reichstrunkenbold“ geplant. M' e ndlichen Grüßen („;-4Pr f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-20T10:39:04+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes