STAATSMlNiSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18423 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstofien in Leipzig Nord-West in 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchier‘t wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Nord-West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden elf entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/138138 Dresden, 20. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Besucherparkpläue: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM FreistaatDES INNERN SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2015 1 - April 2015 — 1 Juni 2015 1 - September 2015 1 - Oktober 2015 - 1 November 2015 - 1 Dezember 2015 2 3 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Lindenthal 1 Leipzig; OT Möckern 3 1 Leipzig; OT Wahren 1 — Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Bundesstraße - 1 Dach/Dachboden 1 — Kleingartenanlage - 1 Mehrfamilienhaus 2 1 Sonstige Tatörtlichkeit im Freien — 2 Wiese/Brachland - 1 Wohngebiet/Siedlung 1 4 Wohnraum/Zimmer 2 Angaben zu Sprengstof'farten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in vier Fällen urn das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In sieben Fällen waren keine näheren Angaben z'ur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2015 im Stadtbezirk Leipzig Nord-West und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Seite 2 von 5 STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe" oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2015 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 19 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Leipzig; OT Lindenthal 2 Leipzig; OT Lützschena-Stahmeln 1 Leipzig; OT Möckern 13 Leipzig; OT Wahren 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* — Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Hiebwaffen 4 Stichwaffen 10 Schusswaffen 5 Waffen ohne nähere Bezeichnung 2 Keine der Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Seite 3 von 5 , Freistaat"„ASACHSEN STAATSNIiNiSTERiUiVI DES iNNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, K6rperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in im Stadtbezirk Leipzig Nord-West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2015 be- gangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2015 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Lindenthal Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Lützschena-Stahmeln Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB _\ N _ . \ _ x _ x Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT M6ckern Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1O Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB % Nötigung gem. § 240 StGB 31 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 17 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Wahren Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB — \ - t h Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Leipzig Nordwest Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 14 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 36 Nötigung gem. § 240 StGB 36 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 20 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Mit/fredlichen GrüßenflALA rof Dr Roland Wöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-08-20T11:17:05+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes