STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18426 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Bautzen, Stadtteil Innenstadt 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Der Stadtteil Innenstadt wird nicht in weitere Ortsteile untergliedert. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen im Stadtteil Innenstadt und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden drei entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/141141 Dresden. 20. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 1 - November 2018 1 — Dezember 2018 1 - Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor: Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Kinderspielplatz 1 - Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 1 - Wohnraum/Zimmer 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in allen Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Eine der Straftaten konnte dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Bautzen im Stadtteil Innenstadt und den zugehörigen Ortsteilen unter Vewvendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaf— fen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum zehn Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB) Strafrechtliche Nebengesetze N034. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen # 0 1 4 Waffen ohne nähere Bezeichnung Eine der Straftaten konnte dem Phänomenbereich der PMK —|inks— zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen im Stadtteil lnnenstadt im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 5 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 91 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 35 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB 4 Bedrohung gem. § 241 StGB 19 Nötigung gem. § 240 StGB 8 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 7 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 Mitff7ndlichen Grüßen/( ‚fi(g.; , .P of. Dr. oland Wöller Seite 3 von 3 SACHSEN 2019-08-20T11:18:08+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes