STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/18429 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in Bautzen, Stadtteil Ostvorstadt 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Der Stadtteil Ostvorstadt wird nicht in weitere Ortsteile (OT) untergliedert. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen im Stadtteil Ostvorstadt und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2018 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/81/142142 Dresden, 20. August 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Im Oktober 2018 wurde in Bautzen, Stadtteil Ostvorstadt, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit der Tatörtlichkeit „Wohnraum/Zimmer" registriert. Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfaliprüfung in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Die Straftat konnte keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2018 in Bautzen im Stadtteil Ostvorstadt und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . lnsgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum neun Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— sönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB) Strafrechtliche Nebengesetze U1 — \ l \ J — \ | Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt: Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Hiebwaffen Stichwaffen 5Schusswaffen 2Waffen ohne nähere Bezeichnung 2 Keine dieser Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMlNlSTERmMDES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen im Stadtteil Ostvorststadt im Jahr 2018 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB A—‘OOOJU‘ I N L C D M )Aiffre ndlichen Grüßen„& .Dr.Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-08-20T11:21:51+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes