STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 l01O97 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6118443 Thema: Suizid in der JVA Zeithain Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom 16.07.2019 war zu entnehmen , dass sich am 28.06.2019 ein Suizid in der JVA Zeithain ereignet haben soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Durch welche Art des Suizids kam der Insasse am 28.06.2019 ums Leben? lm vorläufigen Sektionsergebnis wird von einem zum Tode führenden Erhängungsprozess ausgegangen. I FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsm¡nister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 61 3-KLR Dresden, p. August2019 TOB MIT @ rtl r¡wJoB-MtT-J.DE Hausanschrift: Sächslsches Staatsminlster¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 0l 095 Dresden www. justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise âuch zu. 'Koin Zugang fúr êlektronisch s¡gniortê 6owiê fi¡r vêrschlüss6ltð elektron¡schg NachÍ¡chtsn; nåhsrs lnformationgn zur êlaktron¡schen Kommunikâtion m¡t 6ächsischên Justizbêh0rden unter ww\ü. ¡ustiz. sachsen.de/E- Kommun¡kat¡on a Seite I von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Frage 2: War es der JVA bekanntn dass der Gefangene, wie im Artikel beschrieben, Probleme mit Mitgefangenen hatte und für diese, "niedere Arbeiten" (Toilette putzen, Zigaretten stopfen) verrichten musste, und wenn ja, warum wurde durch die JVA nicht entsprechend gehandelt, und in welcher Form geht die JVA diesen nach? Frage 3: lst es richtig, dass der verstorbene Gefangene vor seiner Einzelunterbringung in der Gemeinschaft untergebracht war, und eine Verlegung aufgrund eines Vorfalles in dieser erfolgte? (Bitte um Bekanntgabe des Verlegungsgrundes) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Am 15. Dezember 2018 beantragte der Gefangene seine Verlegung von der gemeinschaftlichen Unterbringung im A/B-Haus der Justizvollzugsanstalt Zeithain in eine Einzelunterbringung im C-Haus, da es Spannungen mit einem im selben Haftraum unter' gebrachten Mitgefangenen gegeben haben soll. Zunächst wurde der Gefangene am 17. Dezember 2018 in einen anderen Haftraum des A/B-Hauses für eine Nacht umquartiert , bevor er ab dem 18. Dezember 2018 einzeln im C-Haus der Justizvollzugsanstalt untergebracht wurde. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass Strafgefangene nach $ 11 Absatz 1 Sächsisches Strafvollzugsgesetz grundsätzlich einzeln unterzubringen sind und nur unter den Voraussetzungen des $ 11 Absatz 2 und 3 Sächsisches Strafvollzugsgesetz in Gemeinschaft untergebracht werden dürfen. Über die im Artikel der Sächsischen Zeitung vom 16. Juli 2019 eruvähnten möglichen Probleme des Verstorbenen mit Mitgefangenen waren der Justizvollzugsanstalt Zeithain bis dahin nichts bekannt. Gegenüber seinem Vollzugsabteilungsleiter hatte er zwar im Mai 2019 pauschal geäußert, dass er von Mitgefangenen erpresst werde. ln Aussicht gestellte Hilfsangebote wurden aber mangels Benennung möglicher Täter oder Konkretisierung der Umstände nicht umgesetzt. Der Verstorbene wollte sich diesbezüglich mit seinem Anwalt beraten. Die Bediensteten des Vollzugsteams wurden durch den Vollzugsabteilungsleiter hinsichtlich des vagen Verdachts sensibilisiert und um verstärkte Aufmerksamkeit gebeten. Seite 2 von 5 S'TAAI'SMINIS'TtsRIUM DIlR JUSI'IZ Freistaat SACHSEN5 Auch die Befragungen im Nachgang des Suizides der mit dem Verstorbenen befassten Bediensteten der station und des Betriebs, in dem er gearbeitet hat, sow¡e der Gefangenen , die im unmittelbaren Kontakt zu ihm standen, ergaben keine Anhaltspunkte zu den im Artikel beschriebenen Problemen mit Mitgefangenen. Frage 4: wie viele Gefangene sind pro station in der JVA Zeithain einzeln untergebracht und wie viele Bedienstete stehen den Gefangenen pro Schicht auf diesen Statio' nen als Ansprechpartner zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Station) Zur Beantwortung der Frage wurde der 28. Juni 2019 als Stichtag herangezogen Die Belegung der einzelnen Stationen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen "lm C-Haus sind nur Ei Anzahl der Gefangenen in: Gesamtanzahl3er-BeluEinzeluStation A/B Haus: 273186Station 1 512724Station 2 743Station A3 2312101Station 83 48I381Station 4 C-Haus:* 6666c1 6464C2 6565c3 2012IOffener Seite 3 von 5 nzelhafträume vorhanden STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Die Anzahl der Bediensteten, die zum stichtag 28. Juni 2019 auf den einzelnen stationen eingesetzt waren und als Ansprechpartner zur Verfügung standen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: während der Nachtschicht können die Gefangenen gegebenenfalls vorhandenen Kommunikationsbedarf über die Haftraumkommunikationsanlage bzw. den Notruf artikulieren Anzahl der Bediensteten: Tagschicht Abteilungsdienstleiter Vollzugsabteilu SpätschichtFrühschicht Station A/B Haus: I2Station 1 11 Station 2 11 Station A3 11 Station 83 12 11 Station 4 C-Haus: 12c1 22C2 2Ic3 I 2 11 Offener Vol Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIT Frage 5: Wurden im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen in der Sächsischen Zei' tung Briefe durch die JVA angehalten und Disziplinarmaßnahmen gegen lnhaftierte eingeleitet, wenn ia, warum? Die Justizvollzugsanstalt Zeithain hat ein ausgehendes Schreiben eines Gefangenen an die Sächsische Zeitung gemäß $ 35 Abs. 1 Nr. 4 Sächsisches Strafvollzugsgesetz angehalten, da es grob unrichtige und erheblich entstellende Darstellungen von Anstaltsverhältnissen enthielt. Dies erfolgte aufgrund einer vorher angeordneten Überwachung des Schriftwechsels gemäß $ 34 Satz 1 SächsStVollzG. Disziplinarmaßverfahren wurden in diesem Zusammenhang nicht eingeleitet. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2019-08-20T16:05:35+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes