SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigarid (AfD) Drs.-Nr.: 6/18448 Thema: Leipziger Kindertagesstätten bieten kein Schweinefleisch mehr an Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Medienberichten (vgl. u.a. Der Westen vom 23.07.19) bieten zwei Leipziger Kindertagesstätten kein Schweinefleisch und auch keine Schweinefleischerzeugnisse mehr im Rahmen der Verpflegung an. Begründet würde dies seitens der Leitung mit 'der sich verändernden Welt'. Eltern gaben an, dass diese Entscheidung wegen zwei muslimischer Kinder getroffen wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kindertagesstätten und Schulen bieten im Rahmen der Verpflegung kein Schweinefleisch oder Schweinefleischerzeugnisse an? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Kindertageseinrichtungen auf das Angebot von Schweinefleisch oder Schweinefleischerzeugnissen bei der Verpflegung verzichten. Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kindertageseinrichtungen der Gemeinden (öffentliche Träger) und der freien Träger haben keine Meldepflicht zu der oben genannten Fragestellung gegenüber dem Landkreis bzw. der Staatsregierung. Von' einer Anfrage bei den betreffenden kommunalen Stellen wurde abgesehen, denn die Frage danach, wie viele Kindertagesstätten kein Schweinefleisch oder Schweinefleischerzeugnisse anbieten, betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/18/15 Dresden, A . August 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES Albt il(n im Öfftntlichtn Dirn~ ! S